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11.12.2019 Immobilienverrentung: Bei Golden Agern bleibt deutlicher Gewinn

Der Immobilienboom eröffnet Senioren mit Wohneigentum außergewöhnliche Chancen. Das zeigen Berechnungen der Gesellschaft für Immobilienverrentung DEGIV. Während die Preise für Wohneigentum in den untersuchten Städten Dresden, Bremen, Hannover, Frankfurt, Düsseldorf, Nürnberg, Hamburg, Stuttgart, Berlin und München in den vergangenen zehn Jahren zwischen 81 und 153 Prozent gestiegen sind, belaufen sich die Preisabschläge bei Immobilienverrentungen im Durchschnitt auf lediglich 30 Prozent. Bei älteren Senioren mit einer geringeren Lebenserwartung sind es teilweise nur 20 Prozent. Senioren mit Wohneigentum können damit in den untersuchten Großstädten trotz Nießbrauch gegenüber den Einstandspreisen von 2009 Wertzuwächse zwischen 26 und 76 Prozent realisieren.

Weihnachten unterm Tannenbaum im eigenen Heim und trotzdem eine prall gefüllte Weihnachtskasse: Senioren oder ältere Menschen, die ihre Immobilie im aktuellen Marktumfeld über eine Immobilienverrentung veräußern, erzielen durch den Immobilienboom selbst abzüglich des Nießbrauchabschlags außerordentlich gute Verkaufswerte. Der Wertzuwachs gegenüber 2009 beträgt bei einem heutigen Verkauf inklusive lebenslangem Wohnrecht und einem 30-prozentigen Nießbrauch-Abschlag in München im Schnitt 76 Prozent, gefolgt von 52 Prozent in Berlin. In Nürnberg, Hamburg und Stuttgart bleibt beim Verkauf über Immobilienverrentung ein Gewinn von 43 bis 48 Prozent übrig. Selbst in Dresden machen Verkäufer im Seniorenalter mit 26 Prozent noch immer Plus, ohne dass sich durch den Verkauf etwas an der Wohnsituation ändern würde.

Özgün Imren, Geschäftsführer der Gesellschaft für Immobilienverrentung DEGIV: „Die Ausgangslage ist besonders. Bei einer durchschnittlichen Wohnfläche von 91 Quadratmetern summiert sich der reale Auszahlungsbetrag bei einem Immobilienverkauf je nach Stadt auf 143.962 bis 477.750 Euro. Über diesen Betrag kann ein Rentner bei einer durchschnittlichen Immobilienverrentung voll verfügen – ohne dafür seine Wohnung verlassen zu müssen. Für die Immobilienverrentung wird lediglich eine einmalige Maklercourtage in ortsüblicher Höhe fällig, die je nach Bundesland zwischen 3,57 bis 7,14 Prozent beträgt.“ Der Reingewinn nach Immobilienverrentung und Abzug der ursprünglichen Kaufnebenkosten beim Erwerb im Jahr 2009 von rund zehn Prozent und der Courtage für die Verrentung liegt je nach Stadt zwischen rund 14.000 Euro in Dresden, 88.000 Euro in Berlin und 163.480 Euro in München.

Die Immobilienverrentung hilft laut DEGIV vielen Rentnern aus einem Dilemma: Einerseits besitzen sie eine oftmals lastenfreie Immobilie, andererseits fehlt mitunter Liquidität für das tägliche Leben. Gleichzeitig wollen die wenigsten im Alter das oft jahrzehntelang bewohnte Eigenheim verkaufen und umziehen. Getreu dem Sprichwort „einen alten Baum verpflanzt man nicht“ möchten 70 Prozent der Senioren auf keinen Fall noch einmal umziehen, selbst wenn sie pflegebedürftig werden. Finanzielle Mittel mithilfe von Banken zu beschaffen, ist aber gerade für ältere Menschen, unter anderem wegen der seit 2016 deutlich rigideren Kreditvergabe seitens der Banken, schwieriger geworden. Um das in der Immobilie gebundene Vermögen dennoch nutzen zu können, entscheiden sich im demographisch alternden Deutschland immer mehr Menschen für die Immobilienverrentung. Die Grundidee: Immobilie gegen Geld und lebenslanges Wohnrecht. Das Grundprinzip: Der Wert der Immobilie wird genau ermittelt und ein Unternehmen, Investor oder eine Stiftung kauft das Objekt. Im Schnitt kommt es zu Preisabschlägen von rund 30 Prozent, da der bisherige Eigentümer bis zum Tod mietfrei darin wohnen darf.

Die DEGIV empfiehlt Senioren das Modell des Nießbrauchs, weil es Vorteile birgt und älteren Menschen mehr Rechte zusichert. So bekommt der Nießbrauchberechtigte den Kaufpreis auf einen Schlag ausbezahlt. Das Nießbrauchrecht wird im Grundbuch an erster Stelle eingetragen. Dadurch bleibt es bei jedem Weiterverkauf der Immobilie an Dritte bestehen und ist zusätzlich insolvenzsicher. Selbst im Fall einer Zwangsversteigerung bleibt der eingetragene Nießbrauch bestehen. So endet der Nießbrauch immer erst mit dem Tod – im Gegensatz zum Wohnrecht, das befristet sein kann. Zieht der Bewohner etwa ins Pflegeheim, kann er als Nießbrauchberechtigter sein Zuhause vermieten und die Einnahmen behalten.






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