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15.10.2019 Anti-Dumping-Zölle für Fahrräder aus China gehen in die nächste Runde

Ob Solarzellen, Stahl, Fahrräder oder Schuhe - Oft werden Produkte, die zu Niedrigstpreisen in China hergestellt wurden, eingekauft. Deshalb wurden am 29.08.19 die seit 1993 bestehenden Anti-Dumping-Zölle verlängert. Dies dient dem Schutz von europäischen Firmen und Industriebetrieben sowie den dazugehörigen Arbeitsplätzen. Solche Strafzölle sollen dem Schutz des europäischen und internationalen Handels dienen, denn Dumpingpreise stellen für die Wirtschaft nicht selten eine Bedrohung dar.

Was unter Dumping zu verstehen ist

Unter Dumping versteht man den Export von Warengütern zu Preisen, die unter den Herstellungskosten im Inland liegen. Diese Form des Dumpings wird auch Preisdumping genannt. Weiter gibt es noch Valutadumping und Frachtendumping. Nähere Infos zur Begrifflichkeit gibt es hier.

Weiterhin keine chinesischen Billig-Fahrräder mehr

Die bestehende Praxis auf nicht motorisierte Fahrräder aus China Anti-Dumping-Zölle zu erheben, soll beibehalten werden. Betroffen sind ausschließlich in China produzierte Räder, auch wenn sie nachweislich über Indonesien, Malaysia, Sri Lanka, Tunesien, Kambodscha, Pakistan oder die Philippinen in die EU gelangen. Im März 2018 hatte der Verband der europäischen Fahrradhersteller (EBMA) einen Antrag auf Überprüfung initiiert, da die Zölle damals fast aufgelaufen wären. Die Entscheidung über eine Fortführung der Anti-Dumping-Zölle über die nächsten fünf Jahre fiel im Anschluss an eine Ablaufu?berpru?fung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036. Die Kommission konnte nach wie vor Dumpingpraktiken feststellen, ohne Anzeichen, dass diese künftig eingestellt werden. Die Überprüfung ergab, dass weiterhin chinesische Waren zu Dumpingpreisen in den Unionsmarkt eingeführt wurden. Die Strafzölle für Fahrräder bemessen sich auf eine Höhe von 48,5%.

Auch gedumpte E-Bikes sind betroffen

Auch auf E-Bike-Importe hat die verantwortliche EU-Kommission im Januar nun erstmals Strafzölle verhängt. Die Kommission stellte fest, dass chinesische Hersteller gedumpte E-Bikes exportieren, um sich größere Marktanteile in der EU zu sichern. Hierbei würden sie von der chinesischen Regierung illegal subventioniert werden. Die Gesamtzölle der EU auf E-Bikes belaufen sich auf 18,8 bis 79,3%. Das Amtsblatt besagt, dass man per Durchführungsverordnung 2019/73 der Kommission einen endgültigen Antidumping- und Antisubventions-Zoll auf E-Komplettfahrräder mit Ursprung in der Volksrepublik China einführen werde. Diese handelspolitischen Schutzmaßnahmen würden über 800 europäische Unternehmen und ca. 90.000 Arbeitsplätze vor unlauterem Wettbewerb aus Asien schützen.

Dies mag zwar im Interesse der EBMA sein, allerdings sehen viele kleinere und mittelständische Unternehmen darin verheerende Folgen für ihre Existenzgrundlage, da es außerhalb der Volksrepublik China nicht genügend Montageeinrichtungen gibt.







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