News RSS-Feed

06.06.2019 Oft unterschätzt: die Bauabnahme und ihre Folgen

Die Bauabnahme ist ein Meilenstein auf dem Weg zu den eigenen vier Wänden. Jedoch rückt mit ihr nicht nur der Einzug näher, die Bauabnahme besitzt auch große rechtliche Bedeutung. Jedoch wird die Rechtswirkung der Abnahme von vielen Bauherren unterschätzt, warnen die Experten des Bauherren-Schutzbunds e.V. (BSB). Mit der Abnahme nimmt der Bauherr das Bauwerk entgegen und bestätigt damit, dass das Bauwerk so wie vertraglich vereinbart hergestellt ist.

Am Tag der Abnahme geht damit das Risiko der Beschädigung oder Zerstörung der Bauleistung durch äußere Einflüsse wie zum Beispiel durch einen Sturm oder Vandalismus vom Bauunternehmer auf den Bauherren über. Ebenfalls ab diesem Tag dreht sich die Beweislast. Jetzt muss der Bauherr beweisen, dass ein Mangel vorliegt, den er nicht zu vertreten hat. Mit der Bauabnahme beginnt auch die fünfjährige Gewährleistungsfrist, in denen Bauherren Ansprüche wegen Mängeln geltend machen können. Und die Abnahme berechtigt den Bauunternehmer seine Schlussrechnung zu stellen.








Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!