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06.03.2018 Nach Groko-Zusage: Das ändert sich für Häuslebauer

Am Wochenende haben die SPD-Mitglieder mit ihrem Votum den Weg für die Große Koalition freigemacht. Damit stehen viele Änderungen bevor: „Die Themen Bauen und Wohnen waren bei den Koalitionsverhandlungen sehr präsent und sowohl zukünftige Eigentümer als auch Mieter können von den Neuerungen profitieren“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de. Um mehr Wohnraum zu schaffen, plant die neue Regierung sowohl die Einführung eines Baukindergeldes für junge Familien als auch die Anhebung der Grundsteuer für ungenutztes Bauland. Für Mieter sollen sich hingegen eine verschärfte Mietpreisbremse und die Deckelung der Modernisierungsumlage vorteilhaft auswirken.

Baukindergeld

Besonders bei jungen Familien ist der Wunsch nach einem eigenen Heim groß, das Eigenkapital hingegen meist klein. Um den Weg ins Traumhaus zu erleichtern haben Union und SPD die Einführung eines Baukindergeldes beschlossen. Pro Kind und Jahr zahlt der Staat Eltern 1.200 Euro bis zu einem Haushaltseinkommen von 75.000 Euro brutto. Zusätzlich gilt pro Kind ein Freibetrag von 15.000 Euro brutto und das Baukindergeld wird zehn Jahre ausgezahlt. „Junge Familien können hier deutlich profitieren, allerdings ist eine solide Finanzierung nach wie vor das A und O. Ein Beispiel: Bei einer vierköpfigen Familie stehen pro Monat 200 Euro für zehn Jahre zusätzlich zur Verfügung. Nach Ablauf dieses Zeitraums fehlt der Betrag in der monatlichen Kalkulation und bei einer voraussichtlich teureren Anschlussfinanzierung können Familien so schnell an die Grenze der finanziellen Belastung geraten“, so Scharfenorth weiter.

Grundsteuer

Die neue Regierung möchte nicht nur mit dem Baukindergeld für zusätzlichen Wohnraum sorgen, auch die Reform der Grundsteuer soll dazu beitragen. Die von den Kommunen erhobene Steuer wird modernisiert und mit einer zukünftig stärkeren Besteuerung von ungenutztem Bauland sollen Eigentümer zum Immobilienbau motiviert werden.

Mietpreisbremse und Modernisierungsumlage

Auch bei Mietwohnungen wird sich in Zukunft vieles tun: Die Mietpreisbremse soll verschärft werden, sodass sie tatsächlich bundesweit greift. „Zwar bleibt die Regelung bestehen, dass bei Neuverträgen die Miete nicht mehr als zehn Prozent über dem örtlichen Mietspiegel liegen darf, neu ist aber, dass Vermieter die vorherige Miete offenlegen müssen. Außerdem darf bei Mieterhöhungen künftig nur noch ein gestiegener Mietspiegel als Begründung gelten“, erläutert Scharfenorth.

Ebenfalls erleichternd für Mieter dürfte sich die Veränderung der Modernisierungsumlage auswirken: Die Sonderform der Jahresmieterhöhung wird von vormals elf auf acht Prozent gesenkt. Eine zusätzliche Kappungsgrenze soll dafür sorgen, dass Mieter weiterhin ihre Miete aufbringen können.

Entscheiden sich Mieter für die Erfüllung des Traums vom Eigenheim, stellt sich die Frage nach der richtigen Finanzierung.







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