News RSS-Feed

19.04.2017 Erbbaurecht und Erbpacht: Was ist der Unterschied?

Die Schaffung von mehr Wohnraum steht aktuell ganz weit oben auf der politischen und medialen Agenda. Um nicht zu viele Grundstücke verkaufen zu müssen, diskutieren Städte und Gemeinden auch über die Ausgabe neuer Erbbaurechte. Allerdings geraten dabei die Begriffe oft durcheinander: Noch immer wird Erbaurecht häufig mit Erbpacht gleichgesetzt – was falsch ist. Denn die Erbpacht ist ein Instrument aus dem Mittelalter und seit Langem verboten. Der Deutsche Erbbaurechtsverband e.V. erklärt den Unterschied.

Das deutsche Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) gilt seit 1919. Es ermöglicht die Trennung zwischen dem Eigentum an einem Grundstück und dem Eigentum an der darauf stehenden Immobilie. Wer also ein Erbbaurecht erwirbt, kauft kein Grundstück, sondern das Recht, das Grundstück wie sein eigenes zu nutzen und darauf zu bauen. Eigentümer des Gebäudes ist dann der Erbbaurechtsnehmer. Für dieses Recht bezahlt er einen Erbbauzins. Der Vorteil für den Erbbaurechtsgeber ist, dass er das Grundstück behält und sich langfristige Einnahmen sichert. Der Vorteil für den Erbbaurechtsnehmer besteht darin, dass er sich das Geld für den Grundstückskauf spart. Für viele Privatpersonen macht das Erbbaurecht damit den Traum von den eigenen vier Wänden überhaupt erst finanzierbar. Erbbaurechtsverträge laufen sehr lang – meist 60 bis 99 Jahre – und Erbbaurechtsnehmer haben nahezu dieselben Rechte wie Grundstückseigentümer.

Erbpacht: ein Begriff aus dem Mittelalter

Die Erbpacht hingegen ist in Deutschland längst gesetzlich verboten. Sie ist eine Form des mittelalterlichen Lehnswesens. Damals zahlte der Erbpächter dem Grundeigentümer – oder Lehnsherren – zunächst einen Preis für den Grund und Boden sowie die darauf stehenden Gebäude. Diese konnte er dann bewirtschaften und entrichtete dafür regelmäßig einen Erbzins in Form von Naturalien oder Geld. Dabei gehörten dem Pächter weder das Haus noch das Grundstück. Er hatte zahlreiche Pflichten gegenüber dem Lehnsherrn und musste das Lehen immer in einem guten Zustand halten. Andernfalls konnte der Grundeigentümer es ihm wieder entziehen.

Instrument der langfristigen Stadtplanung

Der Deutsche Erbbaurechtsverband e.V. wurde 2013 gegründet, um das Verständnis für das Erbbaurecht in Deutschland zu verbessern. „Sehr häufig setzen sogar Experten, Politiker und Journalisten immer noch Erbbaurecht und Erbpacht gleich“, sagt Dr. Matthias Nagel, der Geschäftsführer des Verbandes. „Dabei handelt es sich um grundverschiedene Konzepte. In Österreich und der Schweiz wird das Erbbaurecht schlicht als Baurecht bezeichnet. Das trifft den Grundgedanken besser als der deutsche Begriff. Dieses Recht verhilft heute vielen Familien zum eigenen Haus, die sich die Kosten für ein Grundstück nicht leisten können. Und für die Kommunen ist es ein gutes Instrument der langfristigen Stadtplanung. Erbpacht hingegen ist längst nicht mehr zeitgemäß und weckt zu Recht negative Assoziationen.“








Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!