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14.03.2017 Crowdfunding: Standards für Investoren-Reporting optimiert

Die im Bundesverband Crowdfunding e.V. zusammengeschlossenen Plattformen beschließen die Etablierung gemeinsamer Standards beim Investor-Reporting und stärken damit weiter den Schutz der Anleger. Ziel ist es die Informationsübermittlung der auf Crowdinvesting Plattformen platzierten Unternehmen signifikant zu verbessern. Die neuen Richtlinien gelten für alle Unternehmen, die ab dem 01. März 2017 ein Projekt auf den Mitgliedsplattformen starten.

„Ich kenne keine andere Branche am Kapitalmarkt, die es trotz unterschiedlicher Geschäftsmodelle geschafft hat, innerhalb nur weniger Wochen gemeinsame Standards zu entwickeln“, zeigt sich Uli Fricke zufrieden, stellv. Vorsitzende des Bundesverband Crowdfunding und Geschäftsführerin der FunderNation GmbH.

Welche Standards wurden genau beschlossen? Und was bedeuten sie konkret für die Investoren?

In Zukunft sollen die Unternehmen und Projektträger ihren Investoren häufiger unternehmens- und projektrelevante Daten übermitteln. Der Bundesverband empfiehlt eine Berichterstattung alle 3 Monate, mindestens jedoch halbjährlich, spätestens 60 Kalendertage nach Halbjahresende, bzw. 90 Kalendertage nach Jahresende.

Die regelmäßig und einheitlich zur Verfügung gestellten Informationen sollen es den Anlegern ermöglichen einen über den Zeitverlauf transparenten Einblick in die Unternehmensentwicklung und alle weiteren für die Investition relevanten Aspekte zu erhalten. Außerdem wird von den Unternehmen bzw. Projekten vorausgesetzt, dass wesentliche Erfolge, Herausforderungen und außerordentliche Ereignisse im Berichtzeitraum an die Investoren berichtet werden.

Uli Fricke betont, dass der Verband damit hinsichtlich Verbraucherschutz und Investorenrechte über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht: „Es ist unser Anspruch den Schutz aller, ganz egal ob Klein- oder Großanleger sicherzustellen. Deshalb haben wir verbindliche Richtlinien festgelegt, die über das hinausgehen, was uns der Gesetzgeber vorschreibt.“




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