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26.10.2016 Brexit: Die immobilienwirtschaftliche Uhr tickt!

Mit Ankündigung der britischen Premierministerin Theresa May, spätestens bis Ende März 2017 das britische EU-Austrittsverfahren einzuleiten, ist für Unternehmen, die eine Standortverlagerung von London in eine kontinentale EU-Metropole prüfen bzw. planen, die Zeit für immobilienwirtschaftliche Entscheidungen gekommen.

Hierbei handelt es sich keineswegs um einen „Frühstart“. Vielmehr entspricht das Zeitfenster von nunmehr noch 29 Monaten bis zum Austritt Großbritanniens dem Planungs- und Realisierungszeitraum bedarfsgerechter Projektentwicklungen. Gerade im Falle großflächiger Standortverlagerungen z.B. eines Headquarters mit hohem vier- bis fünfstelligen Flächenbedarf ziehen Nutzer oftmals auf ihre spezifischen Bedürfnisse abgestimmte Neubauprojekte Lösungen im Bestand vor, sofern es hier überhaupt bedarfs- und zugleich marktgerechte Angebote gibt.

Entsprechend müssen jetzt konkrete Standortentscheidungen vorbereitet und getroffen werden, um dann ausgewiesene Immobilienexperten vor Ort mit der Transparentmachung des jeweiligen Marktangebotes inkl. möglicher Neubauprojekte gemäß des individuellen Suchprofils zu beauftragen. Nur so kann ein zeitnaher Auswahl- und Verhandlungsprozess gestartet und die Bezugsfähigkeit am neuen Standort bis Ende März 2019 sichergestellt werden.
Parallel gilt es, zur Kostenoptimierung auch in London jetzt seine immobilienwirtschaftliche Betriebssituation fachlich überprüfen zu lassen, um z.B. Fristen für den Widerspruch automatischer Vertragsverlängerungen und/oder Optionen bzw. für Vertragskündigungen ohne Inkaufnahme überflüssiger Überhangszeiten einzuhalten.

Viele Unternehmen, insbesondere ohne eigenes ausgewiesenes Immobilien-Knowhow, sind sich oftmals der langen Vorlaufzeiten für Projektrealisierungen nicht bewusst und sollten auch aus diesem Grund frühzeitig Immobilien-Dienstleister in ihre Standortdispositionen einbeziehen. Denn eines steht fest: Kurzfristige, unter Zwang und Zeitdruck getroffene Kauf- oder Anmietungsentscheidungen bieten selten die beste Lösung, sondern sind in der Regel suboptimal und teuer! Und das gilt auch für Vertager und just-in-time-Kontrahenten.

(by: Wulff Aengevelt, AENGEVELT IMMOBILIEN GmbH & Co. KG)





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