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01.06.2016 Studie: Jeder 2. Erbe zeigt kein Interesse an Immobilie der Eltern

54 Prozent der Bundesbürger können sich nicht vorstellen, in die Immobilie ihrer Eltern einzuziehen. Im Falle einer Erbschaft würden sie diese stattdessen verkaufen. Dem Wunsch der Eltern entspricht das in aller Regel nicht, sie sähen es gerne, dass eines ihrer Kinder Haus oder Wohnung im Rahmen einer Erbschaft übernimmt. Das zeigt eine bevölkerungsrepräsentative Studie der Deutschen Leibrenten AG unter 1.000 Bundesbürgern.

Jeder zweite Bundesbürger im Seniorenalter verfügt über Wohneigentum. Entsprechend hoch ist der Anteil der Kinder, die Immobilien von den Eltern erben werden. Attraktiv ist das für die Nachkommen allerdings oft nur, weil das Haus oder die Wohnung zu Geld gemacht werden kann. Denn ein Einzug kommt für die Mehrheit nicht in Frage. „Erben fühlen sich heute weniger denn je an das ehemalige Zuhause gebunden. Sie wohnen vielleicht weit weg, haben selber Immobilieneigentum oder andere Ansprüche an das Wohnen als die Eltern“, sagt Friedrich Thiele, Vorstand der Deutschen Leibrenten AG. „Die Bindung der Eltern an das selbst abbezahlte Haus ist viel höher. Sie selbst können es sich nicht vorstellen, das vertraute Heim zu verlassen, während ihre Kinder diese Bindung zur Immobilie aufgegeben haben, auch wenn sie darin aufgewachsen sind.“

Wichtig ist daher, rechtzeitig miteinander das Gespräch zu suchen. Auch um Streit unter den Erben zu verhindern. „Es empfiehlt sich für Erblasser, solange es ihnen gesundheitlich noch gut geht, über die Verwertung des Immobilieneigentums mit den Kindern zu sprechen. Das gilt insbesondere in Fällen, bei denen die Immobilie noch nicht vollständig abbezahlt ist oder das gebundene Vermögen auch für die Finanzierung des Ruhestandes der Eltern ein Rolle spielen muss“, rät der Vorstand der Deutschen Leibrenten AG. Um möglichen Konflikten vorzubauen, sollten dabei verschiedene Lösungen diskutiert werden.

Eine Option könnte auch darin bestehen, das Haus bereits zu Lebzeiten zu veräußern. Um einen Auszug der Eltern aus der vertrauten Umgebung zu verhindern, bietet sich dabei ein Verkauf auf Leibrentenbasis an. Die Alteigentümer erhalten eine monatliche Rente und genießen ein mietfreies Wohnrecht. „Beides wird durch einen Notar festgehalten und im Grundbuch verankert, damit besteht Verlässlichkeit bis zum Lebensende. Eine Mindestlaufzeit sorgt dafür, dass Rentenzahlungen an Erben übergehen, falls der Verkäufer früh nach Vertragsabschluss stirbt. Die Leibrente kann je nach Wunsch der Eltern auch schon zu Lebzeiten als Erbe verteilt werden.






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