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11.05.2016 Komfortabler wohnen mit geringerem Energieverbrauch

Für Hauseigentümer hat sich in diesem Jahr wieder einiges geändert. Am 1. Januar ist das Energieeffizienzlabel für alte Heizungen in Kraft getreten. Außerdem müssen seit Jahresbeginn die obersten Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen oder die Dachschrägen ausreichend gedämmt sein. Eine weitere Änderung ist am 1. April hinzugekommen: Die Förderung für neue Heizungs- und Lüftungsanlagen erhöht sich deutlich. Die neuen Bestimmungen tragen dazu bei, dass sowieso sinnvolle Maßnahmen noch wirtschaftlicher werden, erklärt Petra Hegen von Zukunft Altbau, dem vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten Informationsprogramm rund um die energetische Sanierung. Auskunft gebe es bei qualifizierten Gebäudeenergieberatern, so Hegen.

Nicht sanierte Wohnhäuser verbrauchen hierzulande 150 bis 250 Kilowattstunden Endenergie pro Quadratmeter und Jahr. Das ist drei- bis viermal so viel wie es guter ökologischer Standard wäre und auch wirtschaftlich nicht sinnvoll. Außerdem sind schlecht gedämmte Gebäude mit kalten Wänden und alten, zugigen Fenstern überhaupt nicht komfortabel. Durch gezielte Beratung können Gebäudeenergieberater hier sinnvolle Sanierungslösungen aufzeigen – das schafft Orientierung auf der Suche nach der richtigen Strategie fürs eigene Gebäude.

Mehr Förderung

Die professionelle Dienstleistung der Energieberater wird vom Staat seit letztem Jahr deutlich stärker finanziell gefördert. Für eine Vor-Ort-Beratung durch qualifizierte Gebäudeenergieberater in Ein- oder Zweifamilienhäusern gibt es jetzt von der BAFA bis zu 800 Euro Zuschuss, das sind 400 Euro mehr als vorher. Für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten sind künftig 600 Euro mehr vorgesehen, insgesamt maximal 1.100 Euro.

Eine weitere Verbesserung der Sanierungsförderung ist am 1. April in Kraft getreten. Hauseigentümer, die ihre Heizung austauschen möchten oder eine Lüftungsanlage einbauen wollen, erhalten eine zusätzliche Förderung von der KfW. Wer die energetische Sanierung der Haustechnik aus eigenen Mitteln finanziert, bekommt einen Investitionszuschuss von 15 Prozent, jedoch maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit, erstattet. Bei der Kreditvariante gibt es einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent. Das sind bis zu 6.250 Euro, die nicht mehr zurückgezahlt werden müssen.

Die KfW fördert die neuen Maßnahmenpakete für Heizungs- und Lüftungsanlagen jedoch nur, wenn sie mit weiteren förderfähigen Sanierungsmaßnahmen kombiniert werden. Bei einem Heizungstausch müssen Hauseigentümer zusätzlich die Einstellung der gesamten Heizungsanlage optimieren lassen. Wer sich für eine neue Lüftungsanlage entscheidet, muss gleichzeitig eine förderfähige energetische Maßnahme an der Gebäudehülle durchführen lassen, etwa die Dämmung der Fassade.

Bei einer energetischen Sanierung sollten Hauseigentümer auch prüfen, ob im gleichen Zuge Maßnahmen für ein generationengerechtes Wohnen umgesetzt werden können, empfiehlt Carmen Mundorff von der Architektenkammer Baden-Württemberg. Die Förderung für die Beseitigung von Stolperfallen ist seit Kurzem attraktiver geworden: Für Investitionen, die zur Reduzierung von Barrieren dienen, hat die KfW im November 2015 die Zuschusssätze erhöht. Darüber hinaus unterstützt die Förderbank seit 1. April 2016 mit Krediten auch die Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche.

Gute Beratung nötig

Wie die finanzielle Förderung am besten eingesetzt werden kann und was am Gebäude überhaupt gemacht werden sollte, wissen qualifizierte Gebäudeenergieberater. Wer sie beauftragt, verschenkt auch keine staatlichen Zuschüsse. „Die unabhängigen Fachleute analysieren das Haus vom Keller bis zum Dach und erstellen beispielsweise einen umfassenden Sanierungsfahrplan“, erklärt Petra Hegen von Zukunft Altbau. Mit dem Fahrplan können Hauseigentümer in die schrittweise Sanierung ihres Wohnhauses einsteigen – gleichzeitig erfüllen sie damit einen Teil des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes des Landes. Die individuelle Beratung mit Sanierungsempfehlungen wird auch vom Land finanziell gefördert.



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