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11.05.2016 Thüringer Immobilienwirtschaft rügt neue Förderrichtlinien unisono

Die Thüringer Immobilienverbände äußern sich einhellig kritisch zu den Montag veröffentlichten neuen Förderrichtlinien Wohnungsbau. Sabine Anhöck, Vorstand des BFW Bundesverbandes Freier Wohnungs- und Immobilienunternehmen Mitteldeutschland resümiert: „Die neuen Richtlinien sind im Prinzip die alten. In der Struktur hat sich nichts verändert – die bereitgestellten Mittel können nicht wirtschaftlich eingesetzt werden.“

Im Fokus der Kritik stehen Förderbedingungen wie Mietpreisbindung bis zu 15 Jahren und die Belegungsbindung. Eine Mietpreisbindung über einen solchen Zeitraum führt unweigerlich zu Unwirtschaftlichkeit, da im selben – langen - Zeitraum die Miete nicht an unkalkulierbare und steigende Bewirtschaftungskosten angepasst werden kann. Die flächendeckend geforderte Belegungsbindung geht angesichts der wachsende Leerstände außerhalb der Städte und des insgesamt immer noch niedrigen Mietniveaus in Thüringen völlig an der Wirklichkeit vorbei.
Joachim Bleeck, Landesvorsitzender des Verbandes Haus & Grund Thüringen betont: „Wir brauchen eine regional differenzierte Strategie. Gießkanne funktioniert nicht in einem so vielfältigen Wohnungsmarkt wie Thüringen“. Jörg Wanke, Vorstand des IVD Immobilienverband Deutschland Mitte bestätig dies: „Die Förderung ist im Prinzip so angelegt, dass der Run auf die Städte durch ihre Subventionierung noch verstärkt wird. Der ländliche Raum, mit Milliardeninvestitionen mühsam gestützt, verliert dadurch noch mehr an Attraktivität.“

Nach wie vor bestehen die alten bürokratischen Hürden. Ausufernder Verwaltungsaufwand, Verfahrensdauern bis zu zehn Jahren und Rechtsunsicherheit halten Unternehmen von der Anwendung der Fördermittel ab. Die Immobilienwirtschaft fordert stattdessen eine Bündelung der Prozesse bei der Thüringer Aufbaubank TAB.

Constanze Victor, Direktorin des vtw Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft unterstreicht: „Wir anerkennen das Bemühen von Ministerin Keller, das Thema Wohnen anzugehen. Das ist z.B. mit dem „Thüringer Barrierereduzierungsprogramm“ schon gut gelungen. Aber beim Thema darlehensbasierte Wohnungsbauförderung gibt es keinen Fortschritt. Im Gegenteil – die Argumente und unserer Wohnungsunternehmen wurden auf Arbeitsebene zum großen Teil brüsk abgewiesen.“

Sabine Anhöck ergänzt: „Wir werden jetzt einmal abwarten, wie die Unternehmen und vor allem die Verwaltung mit den Richtlinien umgehen. Wir sind aber sicher, dass auf diese Weise Thüringens Probleme nicht zu lösen sind.“ Die Verbandsvertreter stünden jedoch weiterhin zum Dialog bereit, betont das Vorstandsmitglied des BFW.



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