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04.11.2015 Mietpreisbremse für Schleswig-Holstein ab dem 1. Dezember

Schluss mit hohen Mietanstiegen im Norden: Ab dem 1. Dezember gilt in 12 Kommunen Schleswig-Holsteins die Mietpreisbremse. Das teilte diese Woche die Landesregierung mit. Dass die Einführung nötig war, zeigt der Blick auf die Preisveränderung von 2010 auf 2015. So stiegen die Mieten in Kiel um 33 Prozent. Berücksichtigt man die Inflation von 7,2 Prozent im selben Zeitraum, bleibt ein für Kieler Mieter durchaus spürbarer Preisanstieg. Aktuell müssen Wohnungssuchende in der Landeshauptstadt im Mittel 7,20 Euro pro Quadratmeter kalt bezahlen – vor 5 Jahren waren es noch 5,40 Euro. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Analyse von immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale. Dafür wurden die Angebotspreise in den ersten 3 Quartalen 2010 und 2015 von Mietwohnungen und -häusern in den 4 größten von der Mietpreisbremse betroffenen Städten untersucht. Nach Einführung der Mietpreisbremse dürfen die Mieten ab Dezember bei neu abgeschlossenen Verträgen nur noch bis zu 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Preise rund um Hamburg steigen

Mit 7,20 Euro (Median) liegen die Mieten in Kiel aber immer noch deutlich unter den Mieten rund um Hamburg. In den vergangenen 5 Jahren sind die Preise im Hamburger Speckgürtel bis zu 23 Prozent gestiegen. So kosten Mietimmobilien in Norderstedt aktuell 9,40 Euro pro Quadratmeter und somit 15 Prozent mehr als noch 2010. Damals wurden noch 8,20 Euro verlangt. Ähnlich verhält es sich auch in anderen Städten rund um die Elbmetropole: In Glinde liegen die Mieten mit 9,10 Euro sogar 23 Prozent über denen von vor 5 Jahren. Der Anstieg in Halstenbek (9 Prozent) auf 8,90 Euro ist hingegen vergleichsweise moderat.

Neubauten und kernsanierte Wohnungen ausgeschlossen

Seit dem 1. Juni 2015 können die Länder für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mietpreisbremse verhängen. Bei Wiedervermietung von Bestandsimmobilien darf die Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent angehoben werden. Allerdings gibt es Ausnahmen: Neubauten sowie umfassend sanierte Wohnungen sind vom Gesetz nicht betroffen. Außerdem gilt der Bestandsschutz: Kein Vermieter muss die Miete senken – auch nicht, wenn er die Wohnung neu vermietet. Mit Schleswig-Holstein haben bislang 7 Bundesländer die Mietpreisbremse beschlossen: Nach Berlin im Juni folgten Nordrhein-Westfalen und Hamburg im Juli, Bayern im August, Rheinland-Pfalz im September sowie Baden-Württemberg im November. Thüringen, Hessen und Bremen planen die Einführung in den kommenden Monaten.


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