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12.01.2015 Meinungen zum Bestellerprinzip fallen regional unterschiedlich aus

Mehr als jeder zweite Makler in Stuttgart (53 Prozent) befürwortet grundsätzlich die Einführung eines Bestellerprinzips bei der Vermietung von Wohnraum – wenngleich noch Anpassungen an die jetzige Gesetzesvorlage gefordert werden. In anderen Städten lehnen Makler die Pläne der Bundesregierung prinzipiell mehrheitlich ab. Das geht aus einer aktuellen Umfrage hervor, bei der ImmobilienScout24 rund 3.500 Makler in acht Städten im Rahmen der Immobilienforen 2014 befragt hat.

Die Bundesregierung plant mit der Einführung des Bestellerprinzips eine stärkere Regulierung des Wohnraumvermittlungsgesetzes. Künftig soll bei der Vermietung von Wohnraum grundsätzlich immer derjenige den Maklern bezahlen, der diesen beauftragt hat. Obgleich diese Regulierung einen weitreichenden Eingriff in die bisherige Vertragspraxis der Makler darstellt, fallen die Meinungen dazu differenziert aus. Mit rund 52 Prozent sprechen sich nur knapp mehr als die Hälfte aller befragten Makler prinzipiell gegen das Bestellerprinzip aus. Mehrheitlich wird die Regulierung in Berlin, Bonn, Dresden, Düsseldorf, München und Frankfurt abgelehnt. In der Mainmetropole ist die Ablehnung mit 65 Prozent am höchsten.

Anders die Stuttgarter Makler. Diese befürworten mit knapp 70 Prozent Zustimmung das Bestellerprinzip. Die Mehrheit der Makler in Stuttgart (53 Prozent) ist für eine Regulierung des Marktes, fordert allerdings inhaltliche Anpassungen am Gesetzesentwurf. 17 Prozent der Stuttgarter Makler stimmen dem bisherigen Gesetzentwurf vorbehaltlos zu oder wünschen sich sogar eine noch strengere Regulierung. Auch in Hamburg gibt es eine Mehrheit, die sich für die Einführung eines Bestellerprinzips stark macht.

„Die Umfrage zeigt, dass ein erheblicher Teil der Maklerschaft ein Bestellerprinzip grundsätzlich befürwortet. Der jetzige Gesetzentwurf wird jedoch mehrheitlich als nicht praxistauglich empfunden“, sagt Volker Wohlfarth, Vice President Customer bei ImmobilienScout24. „Wir können diese Kritik nachvollziehen und glauben, dass hier nachgebessert werden sollte. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, werden wir unsere Kunden nach Kräften dabei unterstützen auch unter veränderten Marktbedingungen weiterhin erfolgreich zu sein.“



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