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17.11.2014 Herbstrunde des münchner immobilien fokus im Rückblick

Die Regeln und Ausnahmen der Mietpreisbremse und des Bestellerprinzips sowie die Irrtümer der steuerlichen Immobilienbewertung – das waren die Themen, die am 11. November 2014 im Großen Saal des Literaturhauses München für lebhafte Diskussionen und viele Fragen aus dem Publikum sorgten. Die Veranstaltung war mit den über 300 Gästen bis auf den letzten Platz ausgebucht sodass viele der eingegangenen Anmeldungen nicht mehr angenommen werden konnten.

Die drei fokus-Partner Thomas Aigner (Geschäftsführer der Aigner Immobilien GmbH und Mitglied des Gutachterausschusses München), Agnes Fischl (Rechtsanwältin und Steuerberaterin, Kanzlei convocat GbR) und Lutz Paproth (Rechtsanwalt, Kanzlei Paproth, Metzler & Partner) begrüßten dieses Mal die Referentin Nadia Hildel (Fachanwältin für Bau-, Architekten- und Wohnungseigentumsrecht, Kanzlei Paproth, Metzler & Partner), den Podiumsgast Markus Mayer (Sachverständiger, Aigner Immobilien GmbH) sowie Walter Hornauer (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Kanzlei Paproth, Metzler & Partner), der die Experten als Moderator schlagfertig durch den Abend führte.
Nadia Hildel brachte dem interessierten Publikum gleich zu Beginn die Themen Mietpreisbremse und Bestellerprinzip näher. Laut Frau Hildel ist mit einer Prozesslawine zu rechnen, da das geplante Gesetz zahlreiche Ausnahmen der Regel bestätige. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind u.a. Mietverträge, die bis zum noch gesetzlich festzulegenden Stichtag (voraussichtlich Frühjahr 2015) geschlossen werden. In diesem Fall gilt der Bestandsschutz. Erst für nach diesem Stichtag geschlossene Verträge tritt die Mietpreisbremse in Kraft. Auch beim Thema Bestellerprinzip gibt es noch zahlreiche Unstimmigkeiten. Entsprechende Anpassungen des derzeitigen Gesetzentwurfs sind jedoch in Planung, beruhigte Frau Hildel.

Zum Thema Mietpreisbremse gab Thomas Aigner zu bedenken, dass die Wohnungsknappheit trotz Mietpreisbremse in den Städten weiter steigen wird, während Wohnungen auf dem Land zunehmend leer stünden. An diesen Problemen wird auch die Mietpreisbremse nichts ändern, so Thomas Aigner.
Über ein weiteres Thema des Abends referierte Agnes Fischl. Sie schilderte den Gästen die 10 häufigsten Irrtümer der steuerlichen Immobilienbewertung. Gerade bei diesem Thema macht ein professionelles Gutachten absolut Sinn. Frau Fischl gab dabei jedoch zu bedenken: „Der Irrglaube, dass der vom Gutachter ermittelte Wert immer akzeptiert wird, ist weit gefehlt. Nicht die Ermittlung eines Gutachters an sich entscheidet, sondern die Korrektheit des Gutachtens.“

Am Ende des Abends waren sich Experten und Gäste jedenfalls einig: Auch wenn sich im Vorfeld viel über das geplante Gesetz oder die steuerliche Bewertung seitens des Finanzsamts diskutieren lässt, wird man letztlich erst in der Praxis sehen, wie das Finanzamt oder die Gerichte diese auslegen.


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