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11.09.2025 Insolvenzen treffen etablierte Unternehmen

Die Unternehmensinsolvenzen sind im zurückliegenden Monat August erneut angestiegen. Während in der Vergangenheit häufig junge Unternehmen als erste von Insolvenzen betroffen waren, stehen nun zunehmend etablierte Unternehmen vor der Aufgabe, ihre Geschäftsmodelle an ein sich veränderndes Umfeld anzupassen.

Das Statistische Bundesamt* hat heute die Zahl der Unternehmensinsolvenzen für das 1. Halbjahr 2025 und die Entwicklung für den zurückliegenden Monat August veröffentlicht. Demnach ist die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen im 1. Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 12,2 Prozent gestiegen. Nach vorläufigen Angaben sind die beantragen Unternehmensinsolvenzen im August 2025 um 11,6 Prozent gegenüber August 2024 gestiegen.

„Wer sein Geschäftsmodell nicht frühzeitig anpasst und auch bereit ist neue Wege zu gehen, sieht sich schneller als zuvor mit der Insolvenz konfrontiert. Tradition und Bekanntheit der Marke sind kein Garant mehr für wirtschaftliche Stabilität“, sagt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID).

Closed, Schlaraffia und The Body Shop sind nur einige Beispiele in der jüngsten Vergangenheit. Die Insolvenzursachen sind vielfältig, finden sich aber nur selten in der vermeintlich zunehmenden Bürokratie oder den unzureichenden politischen Rahmenbedingungen. In der Regel haben die betroffenen Unternehmen nicht oder nicht rechtzeitig auf die sich veränderten Marktsituationen reagiert oder reagieren können. „Das Tempo der aktuellen Transformationsphase ist hoch und die damit einhergehenden Marktveränderungen zum Teil radikal. Ein Beispiel hierfür sind schon seit längerem die zunehmende Elektromobilität und der hierdurch auf die Automobilzulieferer entstehende Druck schnell schwindender Aufträge“, so Niering weiter.

Das deutliche Nachfrageplus in der Rüstungsindustrie und die staatlich initiierten Infrastrukturprojekte bieten aber auch gleichzeitig die besondere Chance bestehende Geschäftsmodelle zu überdenken und Unternehmen neu auszurichten. Notfalls auch über ein Restrukturierungs- oder Insolvenzverfahren, welches bei tragfähigen Sanierungsansätzen schon seit langem als echtes Sanierungsverfahren zum Erhalt der Unternehmen ausgestaltet ist. Der nationale und der europäische Gesetzgeber sehen sich dabei der Politik der zweiten Chance verpflichtet. Eine Chance die Unternehmen zunehmend aktiv nutzen, wenn zeitliche oder finanzielle Ressourcen nicht für einen außergerichtlichen Sanierungsprozess reichen.


























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