29.08.2025 Glasfaserausbau: Werden Eigentümer zur Modernisierung verpflichtet?
Der Ausbau des Glasfasernetzes wird vom Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) vorangetrieben, er gilt seit kurzem als „überragendes öffentliches Interesse“. Geplant ist laut einem Eckpunktepapier, ein Recht für Telekommunikationsunternehmen auf Vollausbau in Mehrfamilienhäusern einzuführen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt zwar die politischen Bemühungen, den Glasfaserausbau voranzutreiben, sieht jedoch die Gefahr eines Anschluss- und Benutzungszwangs und warnt vor zusätzlichen Belastungen für Eigentümer und Mieter.
Wohnen im Eigentum sieht die geplante Einführung eines Rechts auf Vollausbau für Telekommunikationsunternehmen in Mehrfamilienhäusern kritisch. Diese sollen nach den Plänen des Ministeriums künftig Glasfaserleitungen bis zu allen Wohnungen in einem Haus verlegen dürfen, anstatt Einzelinstallationen vornehmen zu müssen – auch gegen den Willen von Eigentümer. Diese sollen lediglich das Unternehmen, das den Ausbau vornimmt, auswählen können.
Glasfaserbereitstellungsentgelt: Kostenerhöhung nur mit Begründung
Das Eckpunktepapier sieht außerdem eine Erhöhung des
Glasfaserbereitstellungsentgelts von derzeit 540 Euro auf bis zu 960 Euro pro Wohnung vor. „Diese Anhebung ist weder nachvollziehbar noch sachlich begründet“, kritisiert WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller. WiE fordert eine transparente Herleitung sowie eine regelmäßige Überprüfung der Höhe. „Unverständlich ist vor allem, dass der Betrag steigen soll, da ein Vollausbau wirtschaftlich effizienter ist – die Kosten müssten also eher sinken“, so von Möller.
Das Glasfaserbereitstellungsentgelt ist in monatlichen Raten über fünf Jahre, bei Vorliegen besonderer Gründe über maximal neun Jahre, in Höhe von bis zu fünf Euro im Monat zu bezahlen. Vermieter:innen können das Glasfaserbereitstellungsentgelt unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Mietnebenkosten auf Ihre Mieter umlegen.
WiE: Kein Anschluss- und Benutzungszwang durch die Hintertür
Nach den Plänen des Ministeriums müssten Eigentümer künftig auch dann das Bereitstellungsentgelt zahlen, wenn sie selbst keinen Glasfaseranschluss wünschen. „Das würde einem Anschluss- und Benutzungszwang gleichkommen“, sagt von Möller.“ Bereits heute könnten Nutzer individuelle Anschlüsse verlangen oder Eigentümer freiwillig Verträge über einen Vollausbau abschließen. „Wenn die Unternehmen einen Vollausbau vorantreiben wollen, ist das positiv – allerdings sollten nicht die Eigentümer zur Kasse gebeten werden, die Glasfaseranschlüsse gar nicht brauchen“, erläutert von Möller.
Wohnungseigentümergemeinschaften brauchen längere Fristen
Für Wohnungseigentümergemeinschaften sieht WiE im Eckpunktepapier zudem ein erhebliches Umsetzungsproblem: Vorgesehen ist, dass der Glasfaser-Vollausbau in Mehrfamilienhäusern durch das TKU, das bereits mit einer Eigentümerin einen Anschlussvertrag geschlossen hat, nur dann verhindert werden kann, wenn die Gebäudeeigentümerin innerhalb eines Monats erklärt, den Ausbau selbst oder durch ein anderes TKU vornehmen zu lassen. Für WEGs ist diese Frist jedoch nicht realistisch, da eine entsprechende Entscheidung erst vorbereitet und von den Eigentümern beschlossen werden muss. WiE fordert daher für WEGs eine Mindestfrist von drei Monaten.
„Der Glasfaserausbau muss weiter vorangehen – aber nicht zu Lasten der Wohnungseigentümer“, so von Möller. „Auch darf der Grundsatz, dass eine solche Entscheidung in einer WEG eines Beschlusses bedarf, nicht umgangen werden.“
Wohnen im Eigentum sieht die geplante Einführung eines Rechts auf Vollausbau für Telekommunikationsunternehmen in Mehrfamilienhäusern kritisch. Diese sollen nach den Plänen des Ministeriums künftig Glasfaserleitungen bis zu allen Wohnungen in einem Haus verlegen dürfen, anstatt Einzelinstallationen vornehmen zu müssen – auch gegen den Willen von Eigentümer. Diese sollen lediglich das Unternehmen, das den Ausbau vornimmt, auswählen können.
Glasfaserbereitstellungsentgelt: Kostenerhöhung nur mit Begründung
Das Eckpunktepapier sieht außerdem eine Erhöhung des
Glasfaserbereitstellungsentgelts von derzeit 540 Euro auf bis zu 960 Euro pro Wohnung vor. „Diese Anhebung ist weder nachvollziehbar noch sachlich begründet“, kritisiert WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller. WiE fordert eine transparente Herleitung sowie eine regelmäßige Überprüfung der Höhe. „Unverständlich ist vor allem, dass der Betrag steigen soll, da ein Vollausbau wirtschaftlich effizienter ist – die Kosten müssten also eher sinken“, so von Möller.
Das Glasfaserbereitstellungsentgelt ist in monatlichen Raten über fünf Jahre, bei Vorliegen besonderer Gründe über maximal neun Jahre, in Höhe von bis zu fünf Euro im Monat zu bezahlen. Vermieter:innen können das Glasfaserbereitstellungsentgelt unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Mietnebenkosten auf Ihre Mieter umlegen.
WiE: Kein Anschluss- und Benutzungszwang durch die Hintertür
Nach den Plänen des Ministeriums müssten Eigentümer künftig auch dann das Bereitstellungsentgelt zahlen, wenn sie selbst keinen Glasfaseranschluss wünschen. „Das würde einem Anschluss- und Benutzungszwang gleichkommen“, sagt von Möller.“ Bereits heute könnten Nutzer individuelle Anschlüsse verlangen oder Eigentümer freiwillig Verträge über einen Vollausbau abschließen. „Wenn die Unternehmen einen Vollausbau vorantreiben wollen, ist das positiv – allerdings sollten nicht die Eigentümer zur Kasse gebeten werden, die Glasfaseranschlüsse gar nicht brauchen“, erläutert von Möller.
Wohnungseigentümergemeinschaften brauchen längere Fristen
Für Wohnungseigentümergemeinschaften sieht WiE im Eckpunktepapier zudem ein erhebliches Umsetzungsproblem: Vorgesehen ist, dass der Glasfaser-Vollausbau in Mehrfamilienhäusern durch das TKU, das bereits mit einer Eigentümerin einen Anschlussvertrag geschlossen hat, nur dann verhindert werden kann, wenn die Gebäudeeigentümerin innerhalb eines Monats erklärt, den Ausbau selbst oder durch ein anderes TKU vornehmen zu lassen. Für WEGs ist diese Frist jedoch nicht realistisch, da eine entsprechende Entscheidung erst vorbereitet und von den Eigentümern beschlossen werden muss. WiE fordert daher für WEGs eine Mindestfrist von drei Monaten.
„Der Glasfaserausbau muss weiter vorangehen – aber nicht zu Lasten der Wohnungseigentümer“, so von Möller. „Auch darf der Grundsatz, dass eine solche Entscheidung in einer WEG eines Beschlusses bedarf, nicht umgangen werden.“