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07.08.2025 Wohnbebauung beansprucht nur 1,4 % der Gesamtfläche

Angesichts der jüngsten Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts verweist DIP-Partner Aengevelt Immobilien darauf, dass der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen an der Gesamtfläche keinen aussagefähigen Indikator für die Versiegelung, das Hitzepotenzial oder andere ökologisch relevante Faktoren darstellt. Die von der Bundesregierung und auch zahlreichen kommunalpolitischen Akteuren angestrebte Begrenzung der Ausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen und somit auch von Bauland trägt nicht entscheidend zum Umwelt- und Klimaschutz bei, sondern verschärft noch den vielerorts herrschenden Wohnungsmangel. Tatsächlich hat Aengevelt ermittelt, dass lediglich 1,4 % der Gesamtfläche Deutschlands mit Wohnungen überbaut ist.

Die in diesem Jahr von der Bundesregierung beschlossene weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie umfasst auch das Ziel, den Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche („Flächenneuinanspruchnahme“) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu begrenzen. Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, also ein Flächenverbrauch von netto null. Aktuell beträgt der Flächenverbrauch 51 Hektar pro Tag. Um 2000 hatte er noch bei 128 Hektar gelegen. Der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen an der Gesamtfläche der Bundesrepublik Deutschland beträgt 14,6 %; der Anteil der Vegetations- und Wasserflächen stellt sich dementsprechend auf 85,4 %.

Diese Zahlen, die vom Statistischen Bundesamt jüngst in einer Pressemitteilung veröffentlicht wurden, verleiten nach Einschätzung des Immobilienhauses Aengevelt jedoch zu falschen Schlussfolgerungen, wenn sich politische Gremien auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene darauf berufen, um die bedarfserforderliche Ausweisung von Bauland zu begrenzen. So umfasst die Kategorie „Siedlungs- und Verkehrsflächen“ unter anderem auch ökologisch wertvolle Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen sowie ebenso relevante Gewerbe-, Industrie-, Bergbau- und Verkehrsflächen, die nicht dem Wohnungsbau zugerechnet werden können. Der Anteil der Wohnbauflächen an der Gesamtfläche der Bundesrepublik Deutschland beträgt nur 4,0 %. Und auch dieser Flächenanteil ist keineswegs vollständig versiegelt, sondern beinhaltet auch Grün- und Gartenflächen. Legt man bundesweit eine mittlere Grundfl ächenzahl von 0,35 zugrunde, reduziert sich der tatsächlich mit Wohngebäuden überbaute Flächenanteil auf 1,4 % der Gesamtfläche.

Aengevelt verweist zudem darauf, dass Überbauung nicht automatisch mit Versiegelung gleichzusetzen ist. Bei unzähligen jüngeren Bauvorhaben sind beispielsweise Dach- und Fassadenflächen begrünt und Niederschlagswasser wird durch Versickerungs-, Speicher- und Rückhaltesysteme (wie poröse Bodenbeläge, Rigolen, Zisternen, Retentionsbecken) reguliert. Gartenflächen in Wohnbausiedlungen weisen zudem eine deutlich höhere Biodiversität auf als die meisten landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Aengevelt empfiehlt demzufolge bedarfsgerechtes Wohnbauland gezielt und wo möglich besonders großzügig auszuweisen, damit endlich noch mehr parkähnliche Siedlungen geschaffen werden können und die mit Bäumen, Grün- und Wasserflächen eine hohe Klimaresilienz gegen urbane Hitzeinseln und Starkregenereignisse aufweisen. Zur Realisierung dieser bedarfsdeckenden Forderung darf für die zusätzlichen begrünten Flächenanteile verständlicherweise dann nicht der Preis für Wohnbauland verlangt werden, damit Bauherren, die explizit nachhaltige Beiträge zur Klimaresilienz leisten, nicht wettbewerbsverzerrt und damit benachteiligt werden.

Dr. Wulff Aengevelt, geschäftsführender Gesellschafter von Aengevelt Immobilien: „Das wohlfeile Schlagwort vom ‚Zubetonieren‘ ist erkennbar polemisch und beruht auf einer sachlichen und oft zudem auch noch ideologiebasierten Verkennung der Sachlage. Die statistische Summenkategorie der ‚Siedlungs- und Verkehrsfläche‘ ist kein aussagefähiger Indikator für die Nachhaltigkeit der Flächennutzung, sondern verleitet zu falschen Schlussfolgerungen. Das durch die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung festgeschriebene Ziel, die Ausweisung von Bauland zu begrenzen, greift ökologisch nicht und trägt in den unterversorgten Regionen zudem dazu bei, die mangels ausreichenden bezahlbaren Angebotes die Wohnungsnot noch zu verschärfen. Für den Umwelt- und Klimaschutz wäre es im Gegenteil besser, gerade in chronisch angespannten Wohnungsmärkten bedarfadäquates Bauland vor allem endlich zugiger und großzügiger auszuweisen, damit beispielgebend gera de auch hier Siedlungen klimaresilient zu ermöglichen.“



























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