13.06.2025 Elementarschadenversicherung: So muss sie ausgestaltet werden
Das Thema der verpflichtenden Elementarschadenversicherung ist durch zunehmende Hochwasserereignisse in Deutschland seit vielen Jahren im Gespräch. Elementarschäden sind Schäden an Gebäuden und deren Inventar, die durch Naturereignisse – sogenannte Elementargefahren – verursacht werden. Die neue Bundesregierung hat eine Pflichtversicherung angekündigt, die Details sind indes noch offen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt den Vorstoß, zeigt aber Probleme für Wohnungseigentümer beim Opt-Out-Modell auf. Hier fordert WiE, dass als Abwahl-Quorum Allstimmigkeit eingeführt wird, um einzelne Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht zu übergehen.
Eine Elementarschadenpflichtversicherung soll alle Immobilieneigentümer vor Elementarschäden – insbesondere solche durch Starkregen und Hochwasser – absichern, ohne Eigentümer mit hohen Kosten zu belasten. Zu den Elementarschäden gehören Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Sturm und Hagel sowie Vulkanausbruch. Außer Sturm- und Hagelschäden werden diese Gefahren nicht automatisch durch die normale Gebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Laut Bundesjustizministerin Hubig soll die neue Elementarschadenpflichtversicherung „schützen, vorsorgen und solidarisch absichern“. Wohnen im Eigentum (WiE) setzt sich seit 2024 für eine Pflichtversicherung ein – und fordert darüber hinaus staatliche Präventionsmaßnahmen, etwa im Hochwasserschutz.
Flächendeckende Einführung durch Integration in Wohngebäudeversicherung
Wie die Elementarschadenpflichtversicherung genau ausgestaltet werden soll, ist noch offen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass nicht die einzelne Immobilieneigentümer, sondern die Versicherungsbranche verpflichtet wird: Jede neue Wohngebäudeversicherung soll mit einem Elementarschadenmodul versehen werden, Bestandsverträge zu einem Stichtag angepasst werden. Über diesen Weg würde die Elementarschadenabsicherung flächendeckend eingeführt, da die meisten Immobilieneigentümer eine Wohngebäudeversicherung haben. Ausnahmen bilden beispielsweise wirtschaftlich wertlose Immobilien, für die auch keine Absicherung gegen Elementarschäden notwendig ist.
WiE warnt vor Opt-Out-Lösung – bei WEGs sollte Abwahl nur allstimmig erfolgen dürfen
Kritisch sieht WiE die im Raum stehende Opt-Out-Lösung, insbesondere in Bezug auf das Wohnungseigentum. Danach können Immobilieneigentümer die von der Versicherung verpflichtend angebotene Elementarschadenabsicherung ablehnen. WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller erläutert die Problematik für Wohnungseigentümergemeinschaften: „Mit der Opt-Out-Lösung kann der Versicherungsschutz zu Lasten einzelner Wohnungseigentümer durch die Mehrheit ausgehebelt werden, was im Schadensfall existenzbedrohend sein kann.“
Wohnungseigentümergemeinschaften können nämlich immer nur gemeinsam mehrheitlich über eine Elementarschadenversicherung beschließen. Wird ein Wohnungseigentümer überstimmt, kann sie ihre Wohnung, da sie zum Teil im Gemeinschaftseigentum steht, nicht in Eigenregie gegen Elementarschäden absichern.
WiE fordert daher für den Fall, dass der Gesetzgeber sich für die Opt-Out-Lösung entscheidet, dass der Verzicht auf eine solche Elementarschadenabsicherung nur dann möglich sein soll, wenn alle Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft zustimmen. „Hier muss zwingend die hohe Hürde der Allstimmigkeit ins Gesetz aufgenommen werden, um jeden einzelnen Wohnungseigentümer zu schützen“, so von Möller.
Eine Elementarschadenpflichtversicherung soll alle Immobilieneigentümer vor Elementarschäden – insbesondere solche durch Starkregen und Hochwasser – absichern, ohne Eigentümer mit hohen Kosten zu belasten. Zu den Elementarschäden gehören Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Sturm und Hagel sowie Vulkanausbruch. Außer Sturm- und Hagelschäden werden diese Gefahren nicht automatisch durch die normale Gebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Laut Bundesjustizministerin Hubig soll die neue Elementarschadenpflichtversicherung „schützen, vorsorgen und solidarisch absichern“. Wohnen im Eigentum (WiE) setzt sich seit 2024 für eine Pflichtversicherung ein – und fordert darüber hinaus staatliche Präventionsmaßnahmen, etwa im Hochwasserschutz.
Flächendeckende Einführung durch Integration in Wohngebäudeversicherung
Wie die Elementarschadenpflichtversicherung genau ausgestaltet werden soll, ist noch offen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass nicht die einzelne Immobilieneigentümer, sondern die Versicherungsbranche verpflichtet wird: Jede neue Wohngebäudeversicherung soll mit einem Elementarschadenmodul versehen werden, Bestandsverträge zu einem Stichtag angepasst werden. Über diesen Weg würde die Elementarschadenabsicherung flächendeckend eingeführt, da die meisten Immobilieneigentümer eine Wohngebäudeversicherung haben. Ausnahmen bilden beispielsweise wirtschaftlich wertlose Immobilien, für die auch keine Absicherung gegen Elementarschäden notwendig ist.
WiE warnt vor Opt-Out-Lösung – bei WEGs sollte Abwahl nur allstimmig erfolgen dürfen
Kritisch sieht WiE die im Raum stehende Opt-Out-Lösung, insbesondere in Bezug auf das Wohnungseigentum. Danach können Immobilieneigentümer die von der Versicherung verpflichtend angebotene Elementarschadenabsicherung ablehnen. WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller erläutert die Problematik für Wohnungseigentümergemeinschaften: „Mit der Opt-Out-Lösung kann der Versicherungsschutz zu Lasten einzelner Wohnungseigentümer durch die Mehrheit ausgehebelt werden, was im Schadensfall existenzbedrohend sein kann.“
Wohnungseigentümergemeinschaften können nämlich immer nur gemeinsam mehrheitlich über eine Elementarschadenversicherung beschließen. Wird ein Wohnungseigentümer überstimmt, kann sie ihre Wohnung, da sie zum Teil im Gemeinschaftseigentum steht, nicht in Eigenregie gegen Elementarschäden absichern.
WiE fordert daher für den Fall, dass der Gesetzgeber sich für die Opt-Out-Lösung entscheidet, dass der Verzicht auf eine solche Elementarschadenabsicherung nur dann möglich sein soll, wenn alle Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft zustimmen. „Hier muss zwingend die hohe Hürde der Allstimmigkeit ins Gesetz aufgenommen werden, um jeden einzelnen Wohnungseigentümer zu schützen“, so von Möller.