News RSS-Feed

31.07.2015 Die Mietpreisbremse – Eine Bremse für alle?

Zum 01. Juni 2015 wurde zeitgleich mit dem Bestellerprinzip die Mietpreisbremse in Deutschland im Mietrechtsnovellierungsgesetz eingeführt. Eine Umsetzung der Mietpreisbremse soll in den einzelnen Ländern je nach Bedarf festgestellt und realisiert werden. Doch die Idee weißt Schwächen zwischen Theorie und Praxis auf.

Das Bestellerprinzip gilt seit dem 01. Juni 2015 in ganz Deutschland. Nach und nach soll die Mietpreisbremse in den Ländern umgesetzt werden. Zum 01. August ist sie nun in insgesamt vier Bundesländern in Kraft. Hinter der Mietpreisbremse steht die Absicht, steigenden Mieten Einhalt zu bieten und bezahlbaren Wohnraum, vor allem in den Großstädten, zu fördern. Bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf in Regionen, die von den Bundesländern als angespannter Wohnungsmarkt ausgewiesen werden, nur eine Miete in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent vereinbart werden. Michael Kiefer ist Gründer und Geschäftsführer von mietercasting.de. Seit über 20 Jahren beobachtet er als Gutachter und Immobilienanalyst die Entwicklung des Immobilienmarkts in Deutschland. Zur Mietpreisbremse hat er eine klare Einstellung: „Die Schwäche der Mietpreisbremse ist der Mangel in der praktischen Umsetzung.“

Mietpreisbremse kein Regulierungsinstrument für Bestellerprinzip

Die Prognosen für das Bestellerprinzip sind offensichtlich. Auf den ersten Blick werden die Mieter anfangs entlastet, da neben der Kaution keine Provision mehr an den Makler geleistet werden muss. Die Realität wird so aussehen, dass viele Vermieter die neu entstandenen Kosten auf die monatliche Miete umlegen. Die Mietpreisbremse soll das in gewisser Weise mit eingrenzen. „Es wäre sinnvoll gewesen, zuerst das Problem Mietspiegel anzugehen, bevor solch eine Regelung geschaffen wird“, so Michael Kiefer. „Nicht jede der bisher ausgewiesenen Städte und Gemeinden verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel. Um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, sollte dieser aber als eine Grundvoraussetzung definiert werden, damit die Mietpreisbremse angewendet werden kann. Zudem kann dann in den Regionen, in denen die Mietpreisbremse nicht wirksam wird, nicht von einem Regulierungsinstrument für das Bestellerprinzip gesprochen werden.“

mietercasting.de bietet für Vermieter ein interessantes Modell, um auch mit den neuen gesetzlichen Regelungen entspannt Objekte zu vermieten. Vermieter können selbst auf Mietersuche gehen und erhalten eine Auswahl passender Kandidaten mit allen Informationen, die benötigt werden. Und sie erhalten über das Portal Zugang zu Vermietprofis aus ihrer Region, die mit ausgewählten Dienstleistungspaketen als Experten den Vermietern mit Rat und Tat zur Seite stehen.



Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!