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08.07.2015 Erbschaftsteuerpläne Anschlag auf beschäftigungsstarke Familienunternehmen

Nach der Kabinettsvorlage zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, auf den sich Vertreter der drei Koalitionsfraktionen am Montag einigten, drohen beschäftigungsstarken Familienunternehmen erhebliche Mehrbelastungen. Nach geltendem Recht sind Verschonungsabschläge von 85 bis 100 Prozent möglich, wenn die Beschäftigung, gemessen an der Lohnsumme, gehalten und das Unternehmen nicht verkauft wird. Nun droht eine steuerliche Belastung der Unternehmensnachfolge auf 65 bis 80 Prozent des Unternehmenswertes. Verschärft wird dies durch die Maßstäbe des Bewertungsgesetzes, die zu unrealistisch hohen Bewertungen der Unternehmen führen.

„Die Reform „minimalinvasiv“ zu nennen, war eine Nebelkerze. Wenn das Gesetz so kommt, wie es jetzt dem Bundestag vorgelegt werden soll, trifft dies die Familienunternehmen ins Mark“, warnt Prof. Dr. Christian Rödl, Geschäftsführender Partner von Rödl & Partner. „Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil explizit betont, dass der Erhalt von Arbeitsplätzen Begünstigungen bei der Vererbung von unternehmerischem Vermögen rechtfertigt. Dieses Prinzip wird auf den Kopf gestellt: Je größer ein Unternehmen und damit auch je mehr Mitarbeiter es hat, desto höher die steuerliche und die bürokratische Belastung. Viele erfolgreiche Traditionsunternehmen könnten dazu gezwungen werden, zu verkaufen oder Kapital an den Finanzmärkten aufzunehmen, um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können. Damit gefährden wir den Garant für Beschäftigung und Wohlstand in Deutschland.“

„Der Gesetzesentwurf ist meilenweit von der unternehmerischen Praxis entfernt. Wir dürfen uns nicht auf das Spiel einlassen, die Kabinettsvorlage am ursprünglichen Referentenentwurf zu messen – beide Reformvorschläge gehen weit über die aufgrund des Richterspruchs notwendigen Anpassungen hinaus und gefährden Beschäftigung und Wohlstand in Deutschland“, betont Rödl.
Die Gesetzesinitiative kommt in letzter Minute, um den derzeit spätestens zum 1. Januar 2016 angepeilten Startpunkt des neuen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes tatsächlich halten zu können. Dafür sollen noch in diesem Jahr alle Gremien zustimmen. „Es ist zu hoffen, dass sich der politische Diskurs nicht allein an dem straffen Terminplan orientiert und dadurch abgewürgt wird“, betont Rödl. „Dafür kann und sollte auch ein späterer Einführungszeitpunkt in Kauf genommen werden.“

Bis zum Inkrafttreten der Reform gilt noch das alte Recht. Nach dem Kabinettsbeschluss folgen die Lesungen im Bundestag. Die Länder könnten das Gesetzespaket im Zuge der Beratungen im Bundesrat nochmals aufschnüren. „Wir werden unsere Kritik konstruktiv bei Politik und Verbänden einbringen und uns dafür einsetzen, die Verschärfungen zu verhindern“, so Rödl. „Es kann nicht im Interesse von Bund und Ländern sein, mit den großen Familienunternehmen das Rückgrat der deutschen Wirtschaft zu schwächen.“



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