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24.06.2015 Mietpreisbremse NRW: Diskussion überdeckt sinnvolle Maßnahmen

In 22 Städten will die nordrhein-westfälische Landesregierung die Mietpreisbremse einführen. Die Wohnungsunternehmen und -Genossenschaften halten das Instrument für wenig sinnvoll. VdW-Verbandsdirektor Alexander Rychter sagt: „Statt einer Mietpreisbremse brauchen wir eine öffentliche Diskussion über Bau- und Energiekosten und die weitere Intensivierung des Wohnungsneubaus.“ Wenn nun schon eine Mietpreisbremse, mahnt die Wohnungswirtschaft im Westen, dann müsse das Instrument möglichst gezielt eingesetzt werden.

Mit sachlicher Kritik zweifelt die Wohnungswirtschaft den Nutzen der Mietpreisbremse bereits seit Längerem an: So sind die Kaltmieten der Wohnungsunternehmen und –Genossenschaften im vergangenen Jahrzehnt unterhalb der Inflationsrate gestiegen, die Energiekosten dafür um etwa 110 Prozent. „Eine Energiepreisbremse wäre für die Menschen weit sinnvoller als eine Deckelung der Mieten“, so VdW-Verbandsdirektor Alexander Rychter.

Sein Verband bestreite nicht, dass es auch in Nordrhein-Westfalen angespannte Wohnungsmärkte gebe, betont Rychter. „Deren Zahl beschränkt sich jedoch auf wenige Universitätsstädte und eine Handvoll weitere Gemeinden entlang der Rheinschiene.“ Letztlich helfen könne nur eine weitere Anregung des Wohnungsbaus in den Städten. „Erschwinglicher Wohnraum muss neu entstehen, damit diejenigen Quartiere in unserem Land, in denen die Wohnungspreise tatsächlich anziehen, entlastet werden. Nordrhein-Westfalen hat hier durch eine deutschlandweit vorbildliche Wohnraumförderung bereits viel getan: In dieser Legislaturperiode stellt das Land Förderdarlehen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.“ Wenn es nun endlich gelinge, auch den weiteren Anstieg der Baukosten, beispielsweise durch immer neue Vorschriften für noch mehr Energieeffizienz zu stoppen, dann sei man auf einem guten Weg.

Positiv sieht es die Wohnungswirtschaft zumindest, dass die Einführung der Mietpreisbremse derzeit nur für 22 Städte geplant ist – also weit weniger als die 53 Gemeinden, in denen in 2014 die Kappungsgrenzenverordnung eingeführt wurde. „Damals wurde ein fehlerhafter Kriterienkatalog angelegt“, so Alexander Rychter. „Die Einführung der Kappungsgrenze in Gemeinden wie Kamp-Lintfort, Bottrop oder Rheine halten wir noch immer für unsinnig, denn dort gab und gibt es keine flächendeckend angespannten Wohnungsmärkte. Es ist gut, dass die Landesregierung diesmal mit mehr Augenmaß vorgeht.“

Sinnvoll könne es sein, künftig ein Instrument wie die Mietpreisbremse eher quartiersweise als flächendeckend in den Städten einzusetzen. „Das erfordert sicher mehr Aufwand in der Vorbereitung, würde aber der Tatsache gerecht werden, dass in unseren Städten von Viertel zu Viertel ganz andere Bedingungen herrschen, die auch unterschiedliche Berücksichtigung finden sollten“, so Rychter.



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