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12.06.2015 Auch Brandenburg steigert Grunderwerbsteuer auf Höchstsatz

Gestern fiel die endgültige Entscheidung des Landes Brandenburg, die Grunderwerbsteuer zum 1. Juli 2015 von 5,0 auf 6,5 Prozent anzuheben. Gemeinsam mit dem Saarland, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein verlangt Brandenburg in Kürze den höchsten Steuersatz innerhalb der Bundesrepublik – eine Entwicklung, die Normalverdienern zunehmend den Immobilienkauf erschwert.

Die Grunderwerbsteuer in Brandenburg verteuert sich ab Anfang Juli um knapp ein Drittel, nachdem der Steuersatz seit Januar 2011 konstant geblieben war. Das Bundesland folgt damit dem Kurs des Saarlands und Nordrhein-Westfalens, die beide jeweils zu Jahresbeginn die Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent erhöhten. Schleswig-Holstein verlangt bereits seit Januar 2014 den aktuellen Höchststeuersatz.

Im Zuge der Erhöhung kann das Land Brandenburg die in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegenen Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer voraussichtlich noch einmal deutlich steigern. Mit seiner Entscheidung stellte sich der Landtag gegen die Kritik von Wohnungsbau- und Immobilienverbänden, die negative Auswirkungen der Steuererhöhung für die Altersvorsorge der Bundesbürger prognostizieren. Ebenso wenig entspricht die Anhebung der Grunderwerbsteuer den Bemühungen von Bund, Ländern und Kommunen, flächendeckend erschwingliche Immobilienpreise und Baukosten zu gewährleisten, wie es vom „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ seit Sommer 2014 angestrebt wird.
Grunderwerbsteuererhöhungen der Bundesländer reißen nicht ab
„Allein in den letzten anderthalb Jahren hat die Hälfte der Bundesländer die Grunderwerbsteuer erhöht. Die dadurch entstehenden Zusatzkosten erschweren es Normalverdienern in den betroffenen Bundesländern erheblich, Eigentum zu erwerben“, vollzieht Michael Neumann, Geschäftsführer der Qualitypool GmbH, den Trend der letzten Monate und Jahre nach. „Wie deutlich die Grunderwerbsteuer im letzten Jahrzehnt angestiegen ist, zeigt ein Vergleich des aktuellen Höchstsatzes von 6,5 Prozent und des Steuersatzes in Bayern und Sachsen. Diese beiden Bundesländer haben seit der Neuregelung der Grunderwerbsteuer im Jahr 2006 keine Steuererhöhung durchgeführt. In Brandenburg müssen Käufer künftig bei einem Immobilienkaufpreis von 150.000 Euro 9.750 Euro Grunderwerbsteuer zahlen. In Bayern und Sachsen sind es im gleichen Fall nur 5.250 Euro – die Grunderwerbsteuer hat sich also in den letzten zehn Jahren in einigen Bundesländern fast verdoppelt.“

Baufinanzierungsmakler können ihre Kunden im Idealfall bereits bei den ersten Kalkulationen vor einem Immobilienkauf unterstützen. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass sich die gesamten Kaufnebenkosten inzwischen auf durchschnittlich zehn bis 15 Prozent der Kaufkosten belaufen und die Grunderwerbsteuer einen wesentlichen Teil zu diesen Kosten beiträgt. „Mit diesen klaren Vorgaben sollen potenzielle Immobilienkäufer keinesfalls von vornherein abgeschreckt werden – davon ausgehend kann aber realistisch errechnet werden, welche Immobilie sich der den jeweilige Kunde leisten kann.“ ergänzt Michael Neumann.



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