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08.05.2015 CA Immo beschließt Aktienrückkauf

Der Vorstand der CA Immobilien Anlagen AG hat beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 27. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai 2014 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein Rückkaufprogramm für eigene Aktien durchzuführen. Das Volumen beläuft sich auf bis zu zwei Millionen Stück Aktien (dies entspricht rd. 2% des derzeit aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft) mit einem Höchstlimit von 17,00 EUR je Aktie.

Im Übrigen hat sich der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert innerhalb der Bandbreite des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung zu bewegen und darf nicht niedriger als maximal 30% unter und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen.

Das Rückkaufprogramm ersetzt dass im November 2014 veröffentlichte Programm und beginnt frühestens am 12. Mai 2015 und endet spätestens am 7. Oktober 2016. Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung erlaubten Zweck.


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