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07.04.2015 Städtebaulicher Vertrag zur Frankfurter Marieninsel geschlossen

Die Stadt Frankfurt hat einen städtebaulichen Vertrag mit den Investoren sowie den Käufern des Bauvorhabens an der Taunusanlage 9 bis 11 geschlossen – der sogenannten „Marieninsel“. „Derzeit erarbeiten wir den Bebauungsplan Nr. 913. Die dadurch ermöglichte hohe Verdichtung erfordert weitere Infrastruktureinrichtungen“, sagt Bürgermeister Cunitz. „Zur Verbesserung der Nahmobilität und der Vermeidung zusätzlichen Verkehrs im Umfeld des Neubauvorhabens beteiligen sich die Investoren und Käufer an den entstehenden Folgekosten, an Planungskosten sowie an der Schaffung der sozialen Infrastruktur. Wir haben vereinbart, dass die Investoren eine Kita errichten, zur Aufwertung der Wallanlagen beitragen und 15.000 Quadratmeter an neuem Wohnraum im Bahnhofsviertel errichten.“ Dies entspricht der Regelung im Hochhaus-Entwicklungsplan, bei Büro-Vorhaben immer einen Wohnanteil von mindestens 30 Prozent der Bruttogeschossfläche oberhalb der Hochhausgrenze zu verlangen.

„Besonders freut mich, dass Investoren und Käufer in einer Verpflichtungserklärung zugesagt haben, im Bahnhofsviertel zusätzliche Wohnungen zu schaffen“, führt Bürgermeister Cunitz weiter aus. „Hiervon entfallen 10.000 Quadratmeter auf frei finanzierten und 5.000 Quadratmeter auf geförderten Wohnungsbau.“ Die Wohnnutzung auf den jeweiligen Grundstücken muss innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der abschließenden Baugenehmigung möglich sein und durch eine entsprechende Baulast gesichert werden.

Vereinbart wurde außerdem, dass die Investoren auf eigene Kosten eine Kindertagesstätte im 2. Obergeschoss mit einer Fläche von etwa 1.100 Quadratmetern und einer angrenzenden Freifläche von rund 400 Quadratmetern errichten und mit einer mindestens 15-jährigen Bindung vermieten. Sie muss direkt nach Fertigstellung der Neubebauung in Betrieb genommen werden. Um die verkehrliche Belastung durch die geplante Nutzungsdichte zu reduzieren, werden außerdem ein ampelgesteuerter Fußgängerüberweg über die Taunusanlage und eine Aufwertung der Wallanlagen erforderlich. Hierfür wird ein beträchtlicher Kostenanteil übernommen.

Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Rand des Bahnhofsviertels und ist heute nahezu vollständig bebaut. Die bestehende Bebauung auf den Grundstücken Taunusanlage 9 und 10 soll abgerissen werden. Anschließend werden die Grundstücke neu bebaut. Das ertüchtigte Hochhaus Taunusanlage 11 soll in seinem Bestand mit einer maximalen Höhe von 75 Metern planungsrechtlich gesichert werden und an der Mainzer Landstraße Erweiterungsmöglichkeiten erhalten. Die zulässigen Gebäudehöhen variieren zwischen circa 155 Metern an der Taunusanlage und circa 41 Metern an der Mainzer Landstraße.

„Mit dem Bebauungsplan Nr. 913 schaffen wir nicht nur die planungsrechtlichen Grundlagen für ein Bürohochhaus samt weiterer Bebauung und Tiefgarage, sondern wir verbessern außerdem die Innenentwicklung zwischen Bankenviertel, Mainzer Landstraße und Taunusanlage“, sagt Bürgermeister Olaf Cunitz. „Zudem wird der öffentliche Straßenraum der Marienstraße erweitert, attraktiver gestaltet und der Grünanteil erhöht. Ich bin überzeugt, dass wir hier zusammen mit der neuen Kita und dem zusätzlichen Wohnraum einen großen städtebaulichen Gewinn für die Stadt Frankfurt erreichen.“


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