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02.04.2015 Expertenkommentar: Edeka darf Kaiser's Tengelmann nicht übernehmen

Gestern hat das Bundeskartellamt in der Sache geplante Übernahme von rund 450 Filialen der Kaiser's Tengelmann durch Edeka ablehnend entschieden. Das Vorhaben hätte nach Auffassung des Amtes unter anderem zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen und zu einer Einschränkung der Auswahl- und Ausweichmöglichkeiten der Verbraucher geführt.

Dr. Tim Reher, Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle in Hamburg, kommentiert:

"Die Entscheidung des BKartA kommt nicht unerwartet. Seit EDEKA/Plus (2007), spätestens aber mit der Sektoruntersuchung des BKartA zum LEH (2014) hat sich angedeutet, dass für EDEKA nur noch begrenzte Wachstumsmöglichkeiten durch Zukäufe bestehen. Das Bundeskartellamt geht vom Einkaufsverhalten der Endverbraucher aus und stellt daher bei seiner Analyse auf kleine regionale Märkten ab. Das sind einzelne Stadtbezirke. Die jetzige Untersagung ist daher nicht überraschend."

Der Kartellrechtsexperte weiter:

"Bemerkenswert ist, dass das BKartA endlich auch die starke Nachfragemacht der Spitzengruppe des Handels als Grundlage der Bewertung tragend berücksichtigt. Dieser Schritt ist richtig und notwendig. Für Markenartikel Hersteller ist diese Nachfragemacht schon seit längerem gelebt Realität. Verschiedentlich ist nun schon eine Ministererlaubnis thematisiert worden. Die Ministererlaubnis ist in der Fusionskontrolle ein Fremdkörper. Ihr Raum sollte so gering wie möglich sein. Hier wären jedenfalls alle anderen Optionen eines möglichen Verkaufs vorzugswürdig."



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