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05.03.2015 SchneiderGeiwitz&Partner und PF&P fusionieren zu SGP Rechtanwälte

Der Rechtsanwaltsbereich der SchneiderGeiwitz&Partner und PF&P Rechtanwälte schließen sich zu einer überregionalen Wirtschaftsrechtskanzlei SGP Rechtanwälte zusammen. Durch diesen Zusammenschluss wird die Spezialisierung auf die Bereiche Kartellrecht, Gesellschaftsrecht, M&A und Vertriebsrecht ausgebaut und komplementäre Bereiche der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Corporate Finance und Insolvenzverwaltung synergetisch zum besten Nutzen der Mandanten verfügbar gemacht. Als Geschäftsführer wurden Prof. Christian Langbein und Prof. Dr. Kai-Thorsten Zwecker aus der ehemaligen PF&P-Kanzlei sowie Dr. Andreas Schrettl, Dr. Hans-Joachim Machreich und Christian Plail von Schneider Geiwitz bestellt.

Die Herausforderung an eine erfolgreiche Rechtsanwaltskanzlei für Wirtschaftsrecht besteht in der Sicherstellung einer hohen Spezialisierung und einer jederzeitigen und flexiblen Verfügbarkeit von Kapazitäten für den sich in einem ständigen Wandel des wirtschaftlichen Umfelds befindlichen Mandanten. Hohe Beratungsqualität kann nur durch die ständige Verfügbarkeit fachbereichsübergreifender und praxisrelevanter Expertise sichergestellt werden. Eine bestmögliche theoretische Ausbildung und permanente Fortbildung mit einer entsprechenden Qualifikation der beratenden Rechtsanwälte ist notwendig, aber noch lange nicht hinreichende Bedingung für eine hochprofessionelle Rechtsberatung mittelständischer Unternehmer. Hinzukommen muss vielmehr eine ausgewiesene Praxiserfahrung im Umgang mitunternehmerischen Aufgabenstellungen im nationalen und internationalen Umfeld um durch Beratungspersönlichkeit unternehmerische Entscheidungen erfolgreich begleiten und unterstützen zu können.

Die Erreichung dieser Zielsetzung wird nun durch den Zusammenschluss der PF&P Rechtsanwälte mit den Rechtsanwälten der SchneiderGeiwitz & Partner unter der SGP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bestmöglich sichergestellt. Die SGP Rechtsanwälte ist bereits mit 32 Rechtsanwälten an den Standorten Augsburg, Brüssel, Dresden, Erfurt, Frankfurt, Neu-Ulm und Ulm vertreten und berät in wesentlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts mittelständische Unternehmen und Konzerne im In- und Ausland. Dabei solldurch den Zusammenschluss insbesondere die vorhandene Spezialisierung in den Bereichen- Gesellschaftsrecht/M&A- Kartellrecht/Compliance- Vertriebs- und Franchiserecht- Arbeitsrecht ausgebaut werden. Allein in den Bereichen M&A und Kartellrecht werden nach dem Zusammenschluss über 20 Rechtsanwälte tätig sein. Auf diese Weise kann dem gesteigerten Beratungsbedarf durch Sicherstellung der hierfür erforderlichen Kapazitäten Rechnung getragen.


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