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10.12.2014 Grunderwerbsteuer für die Länderhaushalte immer wichtiger

Seit der Reform der Grunderwerbsteuer im Jahre 2006 haben fast alle Bundesländer den Steuersatz teilweise massiv erhöht. Der durchschnittliche Grunderwerbsteuersatz ist von 3,5 Prozent auf 5,2 Prozent gestiegen. Damit hat sich Deutschland bei den Steuersätzen auf Grunderwerb im europäischen Vergleich vom Mittelfeld an das obere Ende der Skala geschoben. Entsprechend sind auch die Einnahmen der Länder aus der Grunderwerbsteuer gestiegen. Dies sind die zentralen Ergebnisse einer Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).

Die Reform der Grunderwerbsteuer gilt als eines der Kernelemente der Fiskalföderalismusreform des Jahres 2006. Seither ist die Grunderwerbsteuer die einzige Steuer, deren Höhe die Bundesländer selbst bestimmen. „Ein solcher Zugewinn an Steuerautonomie ist im föderalen System grundsätzlich sinnvoll“, sagt DIW-Finanzwissenschaftler Ronny Freier, der die Analyse zusammen mit seinem Kollegen Johannes Geyer sowie Sergej Bechtold von der Universität Hamburg und Frank Kühn, der in der privaten Wirtschaft arbeitet, verfasst hat. Nachdem sie den Hebesatz lange Zeit nach der Reform noch bei den bundesweit einheitlichen 3,5 Prozent gelassen hatten, haben seit 2011 alle Bundesländer außer den finanzstarken Ländern Bayern und Sachsen den neugewonnenen Spielraum genutzt. Mit der jüngsten Welle von Steuererhöhungen zum 1. Januar 2014 haben zwölf Bundesländer jetzt einen Steuersatz von über fünf Prozent. In der Spitze liegt er bei 6,5 Prozent in Schleswig-Holstein und bei 6 Prozent in Berlin. Zum Jahreswechsel 2015 sind weitere Erhöhungen in Nordrhein-Westfalen und dem Saarland geplant.

Parallel zum Anstieg der Steuersätze wuchsen auch die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer und bilden heute die mit Abstand wichtigsten unabhängigen Steuereinnahmen der Länder. Obwohl der Anteil der Grunderwerbsteuer an den Gesamtsteuereinnahmen der Länder mit etwa 3,7 Prozent relativ gering ist, hat sie eine hohe Bedeutung für die Länderfinanzen. Im Verhältnis zu allen anderen Steuern, die ausschließlich den Länderhaushalten zufließen, macht die Grunderwerbsteuer mittlerweile mehr als die Hälfte aus. Zum Vergleich: Im Jahr 2004 betrug ihr Anteil an den Landessteuern nur etwa ein Viertel. „Die meisten Landesregierungen nutzen die Grunderwerbsteuer, um die Landesfinanzen zu konsolidieren oder neue Ausgabenprogramme zu finanzieren“, sagt Ronny Freier. Auch die Behandlung der Grunderwerbsteuer im Länderfinanzausgleich setze Anreize für die Länder, zusätzliche Einnahmen durch Steuererhöhungen zu generieren.

Vor dem Hintergrund der anstehenden Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern und angesichts der gestiegenen Bedeutung der Grunderwerbsteuer für die Länderfinanzen sollten auch die Vor- und Nachteile dieser Steuer abgewogen werden. Aus ökonomischer Sicht seien unter anderem die regionalen Schwankungen des Aufkommens kritisch zu sehen. Das Steueraufkommen hänge stark von der Entwicklung des jeweiligen Immobilienmarktes ab und biete deshalb den Ländern keine Planungssicherheit.


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