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21.11.2014 Stadtrat München beschließt Strategie zum Kauf von GBW-Wohnungen

Innerhalb gut eines Jahres hat die GBW AG mehr als 800 Wohnungen auf den Markt gebracht – und es ist davon auszugehen, dass weitere Verkäufe folgen. Die sogenannte Sozialcharta räumt der Stadt ein Vorkaufsrecht für diese Objekte ein. Wobei sie pauschal fünf Prozent mehr berappen muss als das, was ein anderer Interessent zu bezahlen bereit ist. Für die Entscheidung, ob die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausübt, hat sie jeweils nur einen Monat Zeit. Deshalb ist es wichtig, dass die Stadträte sich im Einzelfall an objektiven Kriterien entlang hangeln können, um schnell zu einem Ergebnis zu kommen. Heute Nachmittag hat die Vollversammlung in nicht öffentlicher Sitzung über eine grundsätzliche Strategie beim Ankauf von Wohnungen der GBW-Gruppe diskutiert und diese auch beschlossen.

Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, einen dreistelligen Millionenbetrag für den Erwerb zur Verfügung zu stellen. Bei der Kaufentscheidung sollen unter anderem folgende Punkte relevant sein:

- Soziale Kriterien: zum Beispiel die Lage in Gebieten mit sozialen Herausforderungen
- (Finanz-)wirtschaftliche Kriterien: so darf der Kaufpreis nicht deutlich über dem Verkehrswert liegen
- Immobilienwirtschaftliche/Strategische Kriterien: Dazu gehört auch, dass Objekte mehr als zehn bis zwölf Wohnungen umfassen sollten.
- Rechtliche Kriterien

SPD-Fraktionschef Alexander Reissl sagt:

„Die GBW hatte zum Zeitpunkt ihrer Privatisierung in München rund 8000 Wohnungen. Den gesamten Bestand zu übernehmen, würde uns finanziell überfordern. 446 Wohnungen haben die Stadt und eine ihrer Wohnungsbaugesellschaften zuletzt aber bereits gekauft – und wir sind bereit, noch weiteres Geld auszugeben, um den Mietern Sicherheit zu verschaffen, die der Freistaat eiskalt fallen gelassen hat. Eines darf allerdings nicht passieren: Die Neubau-Aktivitäten der Stadt dürfen nicht unter unserem Engagement leiden.“

SPD-Stadträtin und Mietervereins-Chefin Beatrix Zurek ergänzt:

„Es ist gut, wenn der Stadtrat sachliche Kriterien an der Hand hat, die ihm die Entscheidung für oder gegen den Kauf eines Objektes erleichtern. Dennoch werden wir auch in Zukunft jeden Einzelfall prüfen. Wir würden uns wünschen, dass der Freistaat wenigstens ansatzweise so viel Verantwortungsbewusstsein und Interesse für die GBW-Mieter zeigt wie die Stadt München. Wir fordern ihn erneut auf, sich finanziell am Rückkauf der Wohnungen zu beteiligen. Das ist er den Mietern schuldig.“



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