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30.09.2014 Chinesische Investitionen in Übersee ziehen dank gelockerter Investitionsbeschränkungen des Handelsministeriums an

Das chinesische Handelsministerium (MOFCOM) hat angekündigt, künftig auf die Genehmigungspflicht vieler Auslandsinvestitionen chinesischer Unternehmen zu verzichten. Die neue Richtlinie, die am 6. Oktober 2014 in Kraft treten soll, liberalisiert das chinesische Auslandsinvestitionsmodell und steigert die Wettbewerbsfähigkeit chinesischer Unternehmen auf ausländischen Märkten.

Die Auslandsinvestitionen der Chinesen steigen rasant: Allein im Jahr 2013 betrugen die Auslands-Direktinvestitionen insgesamt 107,8 Milliarden US-Dollar, ein Zuwachs von 23 Prozent im Jahresvergleich.

Deregulierung und vereinfachte Verfahren

Das MOFCOM fordert für Investitionen im Ausland, die einen bestimmten Betrag nicht überschreiten, künftig keine Genehmigung mehr (bislang lag die Grenze der Genehmigungspflicht bei 100 Millionen US-Dollar). Lediglich Investitionen in sensiblen Wirtschaftsbereichen bzw. Staaten müssen auch künftig genehmigt werden. Dementsprechend müssen die meisten Investitionsvorhaben beim MOFCOM lediglich gemeldet werden. Vorausgegangen war eine Neuregelung im April 2014, bei der die Grenzwerte der National Development and Reform Commission, NDRC, von 30 Millionen auf 1 Milliarde US-Dollar und die Grenzwerte für Genehmigungen durch den Staatsrat von 200 Millionen auf 2 Milliarden US-Dollar angehoben worden waren.

Zuvor gab es bei der Handhabung von Auslandsinvestitionen Kompetenzüberschneidungen zwischen NDRC und MOFCOM, was zu längeren Genehmigungsverfahren und höheren Kosten für chinesische Unternehmen führte, die Investitionen im Ausland tätigen wollten. Mit der ab Oktober geltenden Neuregelung wird die Genehmigungsdauer für Auslandsinvestitionen (bislang bis zu sechs Monate) voraussichtlich verkürzt, und Unsicherheiten in Bezug auf die Genehmigungserteilung durch die Regierung werden deutlich verringert.

Ignaz Trombello MRICS, Head of Investment bei Colliers International Deutschland: „Die Gesetzesänderungen sind für die EMEA-Märkte eine gute Nachricht. Wir gehen davon aus, dass große Kapitalmengen aus China in Immobilieninvestitionen im Ausland fließen. Diese sind seit 2008 stetig gestiegen, von 69 Millionen US-Dollar im Jahr 2008 auf etwa 16 Milliarden US-Dollar 2013. Im Jahr 2014 haben chinesische Unternehmen und Privatanleger bis Ende August bereits rund 8,5 Milliarden US-Dollar investiert. Die Gesetzesnovelle stellt einen bedeutenden Schritt für die Auslandsstrategie Chinas dar und setzt das Vorhaben der Regierung, die Rolle des Marktes zu stärken, in die Praxis um. Für chinesische Investoren bedeutet dies eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt. Sie können nun schnellere und präzisere Entscheidungen auf ausländischen Märkten treffen. Für die Geschäftspartner in Übersee schafft das neue Gesetz mehr Vertrauen, dass Transaktionen erfolgreich durchgeführt werden können und nicht in langwierigen und manchmal undurchsichtigen Genehmigungsverfahren steckenbleiben.“


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