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04.09.2014 Zwangsversteigerung: Besondere Regeln für die Baufinanzierung

Rund 47.000 Immobilien sind in Deutschland im vergangenen Jahr unter den Hammer gekommen. Der Erwerb einer Immobilie über eine Zwangsversteigerung kann sich finanziell lohnen. Doch gilt es einige Besonderheiten im Vergleich zum herkömmlichen Immobilienkauf zu beachten. Baufi24.de fasst die wichtigsten Tipps zusammen.

Ausführliche Informationen einholen
Vor dem Versteigerungstermin sollten sämtliche Informationen rund um das Objekt eingeholt werden. Dazu zählt die Versteigerungsakte mit Grundbuchauszug und Gutachten, Aufschluss über den Verkehrswert sowie die Beschreibung des Objektzustands und vor allem auch ob es etwaige Schäden oder Mängel gibt.
Von Rechts wegen besteht kein Anspruch auf eine Objektbesichtigung vor dem Versteigerungstermin. Eventuell ergibt sich jedoch vor Ort die Möglichkeit, das Objekt zu betreten oder Nachbarn über den Zustand der Immobilie zu befragen. Die fachliche Unterstützung durch einen Sachverständigen ist in jedem Fall empfehlenswert, um einen fundierten Eindruck vom Objekt zu erhalten.

Finanzierung vor Versteigerung sicherstellen
Auch wenn der Kredit in der Regel erst nach dem Zuschlag vergeben wird, sollte der Bietinteressent seinen Kreditrahmen vor der Versteigerung kennen. Wie die monatlichen Raten aus Zins und Tilgung bei unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und Beleihungssätzen ausfallen, kann schnell und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner von Baufi24.de ermittelt werden.

In der Finanzierungssumme sollte ein Puffer berücksichtigt werden. Für den Fall, dass nach der Übernahme der Immobilie Kosten für dringende Reparaturen anfallen. Wer bei einer Versteigerung mitbieten will, muss zehn Prozent vom Verkehrswert als Sicherheitsleistung zum Termin vorweisen können. Diese Sicherheitsleistung kann bestehen aus Bargeld, einem von einer Bank ausgestellten Scheck (nicht älter als vier Werktage) oder einer Bürgschaft einer dem Gericht bekannten Bank.

Festlegung der Finanzierungssumme
Der Beleihungswert der Immobilie aus Sicht des Finanzinstituts wird vom tatsächlichen Zuschlagsbetrag und nicht vom Wert laut Verkehrswertgutachten bestimmt. „Wer also eine Immobilie weit unter dem Verkehrswert ersteigert, diesen Kaufpreis aber zu 100 Prozent finanzieren möchte, muss mit den Konditionen für eine 100-Prozent-Finanzierung rechnen.“, erläutert Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de. Einige Banken vergeben den Darlehensvertrag erst nach erfolgreichem Gebot, manche auch schon vorher. In diesem Fall ist es sinnvoll darauf zu achten, dass bei einem möglichen Widerruf des Darlehensvertrages keine Kosten entstehen.

Nebenkosten berücksichtigen
Die Anschaffungsnebenkosten beinhalten Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer sowie eine Zuschlagsgebühr des zuständigen Amtsgerichts in Höhe von ca. 0,5 Prozent des Höchstgebotes. Damit fallen die Nebenkosten beim Erwerb aus einer Versteigerung im Vergleich zum herkömmlichen Immobilienerwerb geringer aus.


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