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28.08.2014 Köln und Münster setzen Zeichen für mehr öffentlich geförderten Wohnungsbau

Es gilt als wichtiger Ansatz im Kampf gegen steigende Mieten in Metropolregionen: Das „Hamburger Modell“ besagt, dass Kommunen Grundstücke nicht an den Meistbietenden verkaufen, sondern sie unter der Auflage an Bauherren abgeben, dass mindestens 30 Prozent des neu entstehenden Wohnraums mit öffentlicher Förderung errichtet werden. Zu den Kommunen in NRW, die sich zu dem Ansatz bekennen, gehören nun seit Neuestem auch Köln und Münster.

Hartwig Schultheiß, Stadtdirektor von Münster sowie der Kölner Oberbürgermeister Jürgen Roters reisten am 27. August ins NRW-Bauministerium, um gemeinsam mit NRW-Bauminister Michael Groschek eine entsprechende Verpflichtung zu unterzeichnen. Damit garantiert das Land der Stadt Köln bis einschließlich 2017 ein jährliches Globalbudget in Höhe von 75 Millionen Euro, für die Stadt Münster beträgt das Budget 25 Millionen Euro pro Jahr. In Köln sollen so jährlich 1.000, in Münster 300 preisgünstige Mietwohnungen neu gebaut werden. Die Städte verpflichten sich im Gegenzug, in Baugebieten mit städtischem Grundbesitz einen Anteil von mindestens 30 Prozent für den geförderten Wohnungsbau umzusetzen. Städtische Grundstücke sollen gezielt Wohnungsbaugenossenschaften angeboten und Wohnbaureserveflächen für öffentlich geförderten Wohnungsbau baureif gemacht werden.

Sowohl Münster als auch Köln gehören zu den Ballungsräumen in Nordrhein-Westfalen, die unter Konzentrationsprozessen und steigenden Mieten leiden, während viele andere Regionen eher von Schrumpfungs- und Abwanderungsprozessen betroffen sind. NRW-Bauminister Michael Groschek sagte anlässlich der Unterzeichnung: „Mit dem Mehrjahresprogramm für die soziale Wohnraumförderung haben wir die Weichen für eine planbare und verlässliche Wohnungsbauförderung gestellt. Städte wie Münster und Köln nutzen jetzt mit Ihren kommunalen Handlungsprogrammen dieses Angebot vorbildlich. Das ist ein deutliches Signal an Investoren, die sich auf klare Rahmenbedingungen verlassen können.“

Kölns Oberbürgermeister Jürgen Roters sagte anlässlich des Treffens in Düsseldorf: „Bezahlbarer Wohnraum ist für unsere Stadt wichtig und der Rückgang der Zahl von Wohnungen für Wohnberechtigungsscheinempfänger konnte sich aus diesem Grund nicht mehr weiter so fortsetzen. Durch die getroffene Regelung mit dem Land profitieren wir von einer erheblichen Flexibilität und Verlässlichkeit.“ Münsters Stadtdirektor Hartwig Schultheiß stimmte Roters zu und ergänzte: „Die getroffene Abmachung ist eine enorme Erleichterung und gibt uns mehr Spielraum. Wir haben bereits im Vorfeld das Gespräch mit den Wohnungsmarkt-Akteuren in Münster gesucht und können Maßnahmen nun zügig und gezielt umsetzen.“ Beide Städte haben angekündigt, sich bei der Schaffung kostengünstigen Wohnraums auch insbesondere auf die jeweiligen kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften zu stützen.

Im Rahmen des vom NRW-Bauminister ins Leben gerufenen „Bündnis für Wohnen NRW“ werben die Bündnispartner bereits seit Längerem gegenüber den Kommunen dafür, die Vergabe städtischer Grundstücke nicht mehr allein nach dem Prinzip des Höchstbietenden vorzunehmen.

Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen, lobt den Schritt der Kommunalvertreter aus Köln und Münster daher ausdrücklich: „Hohe Mieten entstehen durch hohe Grundstücks- und Baukosten. Werden bei der Vergabe von Baugrundstücken auch wieder verstärkt soziale Aspekte beachtet – anstatt nur das zu tun, was kurzfristig für klamme Kommunalkassen das Beste zu sein scheint – so können auch wieder mehr öffentlich geförderte Wohnungen entstehen, auf die Menschen mit Wohnberechtigungsschein Anspruch haben.“ Dass nun zwei derjenigen Städte in NRW, in denen das Problem steigender Mieten mit am drängendsten sei, sich zu einer neuen Vergabepraxis entschieden hätten, sei ein starkes Signal auch an andere Kommunen im Land. „Wir würden uns sehr freuen, wenn dieses Beispiel weiter Schule macht“, so Rychter.



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