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10.07.2014 Widerruf des Immobilienkredits als probates Mittel zur Reduzierung der Restforderung der Bank

Die weit verbreitete Diskussion über den Widerruf teurer Baukredite konzentriert sich auf künftige Zinsersparnisse des Anlegers. Hierbei wird verkannt, dass der Widerruf bereits zu einer deutlichen Verminderung der aktuellen Restforderung führen kann. Verbraucher sollten daher Widerrufsmöglichkeiten prüfen lassen“, empfehlen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Bank- und Kapitalanlagerecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Immobilienkredite werden derzeit bekanntermaßen zu sehr günstigen Zinskonditionen ausgereicht. Verbraucher versuchen daher immer öfter, sich durch einen Widerruf von unliebsamen teuren Altverträgen zu lösen. Wenn das gelingt, entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung und der Darlehensnehmer kann vor allem in der Zukunft von günstigeren Zinsen profitieren.

Verringerung der aktuellen Darlehensforderung
Was in aller Regel übersehen wird: Neben diesen künftigen Vorteilen kann der Widerruf bereits zu einer deutlichen Verringerung der aktuellen Darlehensrestforderung führen. In der Rechtsfolge wandelt sich der Darlehensvertrag in ein Rückabwicklungsverhältnis um. Danach steht der Bank ein Anspruch auf Rückzahlung der Nettodarlehenssumme nebst marktüblicher Verzinsung zu. Der Verbraucher kann die gezahlten Raten – ebenfalls marktüblich verzinst – von der Bank zurückverlangen.

Ersparnisse im fünfstelligen Bereich möglich
„Auch wenn Details der oft schwierigen Berechnung der gegenseitigen Verzinsungsansprüche umstritten sind, führt die Saldierung der Ansprüche in aller Regel zu einem erheblichen wirtschaftlichen Vorteil“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Hoffmann. Nach den Erfahrungen der Rechtsanwälte lassen sich mit Hilfe des Widerrufs für den Verbraucher Ersparnisse im häufig fünfstelligen Bereich erzielen.

Hierdurch ist nicht nur Darlehensnehmern geholfen, die ihr Eigenheim finanziert haben, nachdem sich das umzuschuldende Restkapital deutlich verringern kann. Gerade in den so genannten Schrottimmobilienfällen sehen sich Anleger leider nicht selten offenen Darlehensforderungen in Höhe des zwei- bis dreifachen der realistischen Verkehrswerte ausgesetzt. „Es liegt auf der Hand, dass eine Umfinanzierung der vollständigen Darlehensrestforderung oft unmöglich ist“, weiß Rechtsanwalt Göpfert aus der Praxis zu berichten.

Forderungen der Bank drücken
„Neben den klassischen Haftungsinstituten müssen daher auch mit Hilfe des verbraucherschützenden Widerrufs die Forderungen der Bank möglichst weitgehend gedrückt werden“, stellt Dr. Hoffmann klar. Nachdem die den Anlegern abverlangten Zinssätze in vielen Fällen bereits deutlich über dem seinerzeit marktüblichen Niveau lagen, wirkt sich ein Widerruf besonders vorteilhaft aus.

Heute handeln noch möglich
In vielen Fällen ist ein Widerruf mangels ordnungsgemäßer Belehrung auch heute noch möglich. Gesetzgeber und Rechtsprechung stellen strenge Anforderungen an Inhalt und Form der zu erteilenden Widerrufsbelehrung. „Beispielsweise die häufig in Belehrungen der ehemaligen GMAC-RFC Bank GmbH (jetzige Paratus AMC GmbH) oder der Deutschen Kreditbank AG (DKB) enthaltene Formulierung „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ ist allein wegen des Wortes „frühestens“ fehlerhaft“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Hoffmann.

Natürlich muss die im jeweiligen Einzelfall erteilte Widerrufsbelehrung genau überprüft und mit der jeweils maßgeblichen Musterbelehrung detailliert verglichen werden. Darüber hinaus sollte ein Widerruf nicht vorschnell erklärt werden, sondern zunächst die Konsequenzen sorgfältig abgewogen werden, warnen die Rechtsanwälte Dr. Hoffmann und Göpfert.



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