News RSS-Feed

03.07.2014 fairvesta Anleger erhalten Auszahlungen

Zum 30. Juni eines jeden Jahres erhalten Anleger der fairvesta Beteiligungsgesellschaften die jährlichen Renditeauszahlungen aus ihren Beteiligungen sowie – bei Erreichen der Mindestlaufzeit - die vertragsgemäße Auszahlung ihrer Beteiligung. Die Auszahlungshöhe variiert dabei je nach Fonds und Laufzeit der Beteiligung. So auch 2014 - hier exemplarisch einige Beispiele:

Ein Einmalanleger des Fonds fairvesta I, der am 12.02.2003 beigetreten ist und 10.000 Euro zzgl. fünf Prozent Abwicklungsgebühr (insgesamt 10.500 Euro) in fairvesta I investiert hat, erhielt sein anteiliges Auseinandersetzungsguthaben zum 30.06.2014 ausgezahlt. Unter Berücksichtigung von Abwicklungsgebühr und Einzahlungs- und Auszahlungszeitpunkt war der Anleger 136 Monate mit seinem Kapital gebunden. Der Auszahlungsbetrag betrug 24.889,62 Euro. Das entspricht einer linearen Durchschnittsrendite in Höhe von rund 12,7 Prozent pro Jahr.

Ein fairvesta IV Einmalanleger, welcher in 2008 beigetreten ist und 100.000 Euro zzgl. fünf Prozent Abwicklungsgebühr (insgesamt 105.000 Euro) in fairvesta IV investiert hat, verfügte über ein Auseinandersetzungsguthaben in Höhe von 142.489,01 Euro. Das entspricht einer linearen Durchschnittsrendite in Höhe von rund 8,5 Prozent pro Jahr.

Ein fairvesta VI Einmalanleger, der am 10.12.2008 beigetreten ist und 15.000 Euro zzgl. fünf Prozent Abwicklungsgebühr (insgesamt 15.750 Euro) in fairvesta VI investiert hat, erhielt ein Auseinandersetzungsguthaben in Höhe von 21.733,01 Euro ausgezahlt. Unter der Berücksichtigung von Abwicklungsgebühr und Einzahlungs- und Auszahlungszeitpunkt war das investierte Kapital für 66 Monate gebunden. Das entspricht einer linearen Durchschnittsrendite in Höhe von 8,17 Prozent pro Jahr.

Bei allen vorgenannten Beteiligungen lag der steuerliche Buchwert zum Zeitpunkt der Endauszahlung unter dem Investitionsbetrag, sodass keiner der Anleger während seiner Beteiligungsdauer Steuern auf die Erträge abführen musste. fairvesta weist jedoch darauf hin, dass auf den nun ausgezahlten Gewinn – wie bei anderen Kapitalanlagen auch - noch Steuern anfallen, die durch den Anleger zu entrichten sind. Bei der Renditebetrachtung wurde auf die Angaben nach IRR (Internal Rate of Return / interner Zinsfuß) bewusst verzichtet, da dabei zusätzlich erhaltene Steuervorteile, insbesondere anfängliche Verlustzuweisungen, Berücksichtigung finden würden. Diese können sich individuell bei jedem Anleger anders auswirken, auch wenn sie die Renditeausweisung zum Teil wesentlich erhöhen.

Trotz Finanzkrise und der allgemein schwierigen Situation an den Finanzmärkten konnten bereits zahlreiche Anleger von der fairvesta-Strategie profitieren und trotz kurzer Laufzeiten von marktüberdurchschnittlichen Renditen profitieren. Je länger die Beteiligungsdauer, desto höher fällt die durchschnittliche Rendite aus. Der Grund: Wie bei jedem anderen Finanzprodukt und Fonds auch müssen bei den fairvesta Beteiligungsgesellschaften anfänglich zuerst die produktspezifisch anfallenden Kosten verdient werden.

In den ersten fünf Monaten des Jahres 2014 wurden bei fairvesta Immobilien zum Kaufpreis von mehr als 120 Mio. Euro angekauft und verkauft. Durch den Immobilienhandel speist sich die für Anleger erwirtschaftete Rendite gleich aus zwei Gewinnquellen – kontinuierlichen Mieterträgen sowie lukrativen Immobilienhandelserlösen.



Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!