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27.06.2014 Ein Profimakler weist auf das Widerrufsrecht hin

Seit dem 13. Juni gilt das neue Widerrufsrecht. Daraus ergeben sich auch umfassende Neuregelungen im Verbraucherrecht, die sich auch auf das Maklergeschäft auswirken. „Professionell arbeitende Makler wie vom IVD machen Miet- beziehungsweise Kaufinteressenten vor dem Vertragsschluss auf die neue Gesetzeslage aufmerksam und informieren über die Verbraucherrechte“, sagt Dirk Wohltorf, Vorsitzender des IVD Berlin-Brandenburg und ergänzt: „In der Praxis zeigt sich, dass die Verbraucher oftmals noch verunsichert ob der rechtlichen Belehrung sind. Darauf weisen uns unsere Mitglieder in der täglichen Arbeit aktuell immer wieder hin. Dabei gibt es gar keinen Grund zur Beunruhigung. Wer über seine Rechte aufgeklärt wird, kann sicher sein, dass er es mit einem seriösen Immobilienberater zu tun hat.“

Demnach stellen Immobilienmakler bei Vertragsschluss von nun an auch immer eine Widerrufsbelehrung zur Verfügung. Erforderlich ist die Widerrufsregelung seit dem 13. Juni immer dann, wenn der Maklervertrag außerhalb der Geschäftsräume des Immobilienmaklers oder im sogenannten Fernabsatz, also auch per Internet, Email, Post oder Telefon zustande kam. Mit dem neuen Gesetz wird sichergestellt. dass der Verbraucher über seine Rechte informiert ist und weiß, dass er einen im Fernabsatz geschlossenen Maklervertrag innerhalb einer 14-tägigen Frist widerrufen kann.

Wohltorf: “Wichtig ist zu wissen, dass sich der Makler bei sofortigem Tätigwerden für einen Widerruf innerhalb der ersten 14 Tage absichern muss. Das heißt, er muss sich dagegen absichern, bei wunschgemäß geleisteter Arbeit im Falle des Widerrufs nicht leer auszugehen. Das erfolgt in der Regel durch eine Bestätigung des Verbrauchers über Wertersatz für geleistete Dienste bis zur Höhe der vereinbarten Provision. Grundsätzlich gilt dabei nach wie vor, dass ein Makler nur für eine erfolgreich erbrachte Leistung bezahlt wird. Die Sorge, man bekäme eine Leistung untergejubelt, die man nicht möchte, ist unbegründet. Verbraucher sollten im Zweifel ihren Immobilienmakler einfach darauf ansprechen.“


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