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17.06.2014 Fondszulassung BaFin: Erste Erfolge, aber Papierflut weiter zu hoch

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßt den ersten Schritt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hin zur elektronischen Übermittlung von Antragsunterlagen bei der Zulassung von bestimmten Fonds nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).

„Wir freuen uns, dass die BaFin die elektronische Übermittlung von Anlagebedingungen, Satzungen oder Gesellschaftsverträgen für nicht zum Vertrieb vorgesehene Spezial-AIF erlaubt. Hier hat die BaFin eine wirklich zeitgemäße, anwenderfreundliche und unbürokratische Lösung gefunden“, so Burkhard Dallosch, Vorsitzender des Ausschusses Finanzierung des ZIA und Geschäftsführer der Deka Immobilien GmbH.

„Die Erleichterungen bei der Zulassung von Spezialfonds sind ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen“, ergänzt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA. „Auch Anträge auf Zulassung als Kapitalverwaltungsgesellschaft und für weitere Arten von Fonds müssen elektronisch möglich sein, um die immense Papierflut einzudämmen. Das ist nicht nur im Sinne der Unternehmen, sondern entlastet auch die BaFin.“

Der ZIA hatte im April 2014 in einer Umfrage unter seinen Mitgliedern eruiert, dass die Kosten, die mit einer Zulassung als Kapitalverwaltungsgesellschaft einhergehen, wegen diverser Auflagen im KAGB deutlich höher als von der Bundesregierung geschätzt sind. Als Konsequenz hat der ZIA unter anderem gefordert, dass die Papierflut eingedämmt und eine elektronische Antragstellung ermöglicht werden muss.


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