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23.05.2014 InWIS-Gutachten: Mietpreisbremse gefährdet Mietwohnungsmarkt

Die Mietpreisbremse nützt Mietern mit hohen Einkommen und hilft Bedürftigen nicht. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Gutachten der InWIS Forschung & Beratung GmbH, das die BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland in Auftrag gegeben hat.

Eine einheitlich geltende Mietpreisbremse könne nicht verhindern, dass selbst Durchschnittsverdiener in beliebten Gebieten kaum noch adäquaten Wohnraum finden. Dagegen erhalten Bezieher höherer Einkommen einen Preisvorteil, ohne dass deren Schutz erforderlich wäre. In beliebten Lagen wird es ohne zusätzliche Maßnahmen, insbesondere eine deutliche Ausweitung des Mietwohnungsangebotes, schwierig bleiben oder unmöglich sein, jedem Haushalt beispielsweise das Wohnen in der Innenstadt zu ermöglichen.

Außerdem wird die Mietpreisbremse das Investitionsklima auf dem Immobilienmarkt deutlich verschlechtern und sich negativ auf den Neubau und die Modernisierung der Wohnungsbestände auswirken. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist zudem ein ungeeignetes Instrument, um Marktmieten zu bestimmen. Deutschland hat – im Vergleich zu anderen Ländern – einen ausdifferenzierten und hochwertigen Mietwohnungsmarkt. Diesen Markt setzt der Gesetzgeber ohne Not aufs Spiel.
„Das Gutachten der InWIS hat unsere Befürchtungen bestätigt. Wenn die Mietpreisbremse wie geplant kommt, sind die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt gravierend. Der Gesetzentwurf gefährdet die bisherige Systematik des Mietrechts, die dringend erforderliche energetische Modernisierung und den altersgerechten Umbau von Wohnraum. Das Gesetz führt zu mehr Bürokratie und zu mehr Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Statt den Hebel bei der Mietbegrenzung anzusetzen, sollten die Bundesregierung und die Länder dafür sorgen, dass mehr Wohnraum entsteht“, sagt Andreas Mattner, Vorsitzender der BID und Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA).

„Auch wenn wir die Mietpreisbremse nicht verhindern können, wollen wir zumindest ein Antiblockiersystem einbauen. Auf jeden Fall muss sie an den im Koalitionsvertrag versprochenen Maßnahmenplan zur Behebung des Wohnungsmangels gekoppelt werden. Sie muss klare Kriterien für einen ‚angespannten Wohnungsmarkt‘ benennen und auf fünf Jahre befristet sein. Ansonsten wird das eigentliche Ziel – mehr bezahlbarer Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten – verfehlt“, so Mattner weiter.

Folgende Punkte sind laut BID entscheidend:

1. Echte Befristung der Mietpreisbremse auf fünf Jahre
2. Beschränkung der Mietpreisbremse auf tatsächliche Mangellagen und gesetzliche Kopplung an Maßnahmenplan zur Behebung des Wohnungsmangels
3. Rechtssichere Gestaltung der Bezugsgröße –ortsübliche Vergleichsmiete ist ein ungeeigneter Anknüpfungspunkt zur Feststellung von ‚Exzessen‘
4. Keine Gefährdung von Modernisierungsmaßnahmen
5. Staffelmieten müssen weiterhin möglich bleiben


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