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16.05.2014 IFM beschließt Kapitalerhöhung und Verkleinerung des Aufsichtsrats

Die ordentliche Hauptversammlung der IFM Immobilien AG, die in Frankfurt am Main stattfand, hat u. a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 9.525.999, eingeteilt in 9.525.999 nennwertlose Stückaktien, nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 207 ff. AktG) von EUR 9.525.999 um EUR 28.500.000 auf EUR 38.025.999 durch Umwandlung eines Teilbetrags in Höhe von EUR 28.500.000 der Kapitalrücklage zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe neuer Aktien; sie wird erst mit Eintragung im Handelsregister wirksam.

Des Weiteren wurden die Verkleinerung des Aufsichtsrats von derzeit sechs auf drei Mitglieder und eine Änderung des Vergütungssystems für Aufsichtsräte beschlossen; auch diese Satzungsänderungen werden erst mit Eintragung im Handelsregister wirksam.

Diesen Beschlüssen lagen Vorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu Grunde. Widerspruch wurde nicht erhoben.


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