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02.05.2014 degewo beantragt als erstes Wohnungsbauunternehmen Fördermittel für Neubauvorhaben

Als erste kommunale Wohnungsbaugesellschaft hat degewo jetzt Fördermittel für Mietwohnungsneubauvorhaben beantragt. Insgesamt vier Bauvorhaben sind an die Programmleistelle gegangen. „Wir haben die Fördermittel im sozialen Wohnungsbau beantragt, um noch mehr bezahlbaren Wohnraum für Mieterinnen und Mieter mit kleinen und mittleren Einkommen zu realisieren“, sagt degewo-Vorstandsmitglied Christoph Beck. Berlins führendes Wohnungsunternehmen fördert mit der Maßnahme auch die soziale Durchmischung in den Quartieren. Es wären die ersten sozialen Mietwohnungsbauten in Berlin seit 13 Jahren.

„Das Wohnungsbauförderprogramm erweitert unsere wohnungspolitischen Handlungsmöglichkeiten“, sagte der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Michael Müller. „In diesem Jahr möchten wir die Errichtung von insgesamt bis zu 1.000 Mietwohnungen fördern, die auch für Haushalte mit geringeren Einkommen bezahlbar sind. Ich begrüße es sehr, dass jetzt mit degewo ein städtisches Wohnungsunternehmen Fördermittel aus diesem Programm beantragt hat. Ich bin mir sicher, dass dies ein Signal für viele weitere Investorinnen und Investoren ist, denen ebenso wie mir auch beim Neubau von Wohnungen die soziale Durchmischung der Neubauquartiere ein wichtiges Anliegen ist“, erklärte Stadtentwicklungssenator Michael Müller weiter.

„Mit degewo begrüßen wir den ersten Kunden, der den neuen Wohnungsneubaufonds des Landes in Anspruch nehmen will“, sagt Rolf Friedhofen, Vorsitzender des Vorstands der Investitionsbank Berlin (IBB). „Generell freuen wir uns, dass die IBB künftig wieder verstärkt ihr traditionelles Knowhow in der Wohnungsbauförderung einbringen kann, um neuen bezahlbaren Wohnraum in Berlin zu schaffen.“

Die vier Anträge auf Förderung sind für die folgenden Bauvorhaben gestellt worden:

- Ewaldstraße 96, 96A, 98, 98A in Altglienicke – 32 Wohnungen

- Abram-Joffe-Straße in Adlershof, 31 von 91 Wohnungen

- Graunstraße 13 im Mitte (Wedding), von 104 Wohnungen sollen hier 34 Ein-Zimmer-Wohnungen in die Förderung einbezogen werden

- Kaiser-Wilhelm-Straße 103, 103A, 107, 107A in Steglitz-Zehlendorf (Lankwitz) – 23 von 47 Wohnungen.

Insgesamt könnten 120 Wohnungen gemäß der „Verwaltungsvorschriften für die soziale Wohnraumförderung des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaus in Berlin“ gefördert werden. Bedingung für die Erteilung der Förderdarlehen ist eine Durchschnittsmiete von 6,50 Euro pro qm nettokalt bei den geförderten Wohnungen. Alle zwei Jahre darf die Miete um bis zu 20 Cent pro qm angehoben werden. Die Mietenspanne darf anfänglich allerdings 7,50 Euro als oberen Spannenwert nicht überschreiten.

Die Höhe des Baudarlehens beträgt maximal 64.000 Euro pro im Objekt geförderter Wohnung. Für die 120 von degewo beantragten Wohnungen könnten Mittel von bis zu 7,68 Mio. Euro fließen. Nachdem die Programmleitstelle bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Zustimmung vom jeweils zuständigen Bezirk eingeholt hat, wird im Bewilligungsausschuss über die Anträge entschieden. Der Bewilligungsausschuss tagt im Juni 2014.



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