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17.04.2014 DDIV legt Verwalterverträge neu auf

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV) hat seine Musterverträge für Verwaltungsdienstleistungen überarbeitet und der aktuellen Rechtsprechung angepasst. Die Vertragsvorlagen sind für Mitgliedsunternehmen der DDIV-Landesverbände kostenfrei.

Der Berufsverband der Immobilienverwaltungsunternehmen, der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV), hat seine Vertragsvorlagen überarbeitet. Die Vertragsmuster für WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung und Miethausverwaltung sind damit auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und berücksichtigen aktuelle Grundsatzentscheidungen und Gesetzesvorgaben. Der Vertrag über die Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen ist zudem weiterhin in einer Kurz- und einer Langfassung erhältlich. Zusätzlich dazu gibt es eine separate Verwaltervollmacht, die nicht wie bisher im Vertrag enthalten ist, sondern als eigenes Musterdokument den WEG-Verwalterverträgen beigefügt ist. Zuletzt hatte die Immobilien Zeitung 2011 die Verträge geprüft und als „klar, WEG-freundlich formuliert und damit empfehlenswert“ bewertet.

Noch präziser formuliert und übersichtlicher strukturiert

In den überarbeiteten Musterverträgen wurden besonders die Verbraucherrechte der Wohnungseigentümergemeinschaft berücksichtigt und gleichzeitig die Eigenständigkeit des Verwalters gestärkt, indem sein Handlungsfeld und seine Befugnisse konkretisiert wurden. So legen die Vertragspunkte konkreter fest, was der Verwalter eigenständig entscheiden darf und wann er einen Beschluss der Gemeinschaft benötigt. Das erleichtert die Arbeit von Verwaltern und Eigentümern, da der Verwalter nun auch Verträge im Namen der WEG schließen kann, ohne dass es eines Beschlusses der WEG bedarf, wenn dabei nur geringe Kosten anfallen.

Zudem sehen die neuen Verträge konkrete Regelungen zu Interessenkollisionen vor. Der Verwalter ist berechtigt, neben der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums auch Verträge zur Verwaltung von Sondereigentum abzuschließen. Sollte es hierbei allerdings zu Konflikten verschiedener Interessen kommen, ist die Verwaltung der WEG vorrangig zu behandeln. Unter dieser Prämisse sind sowohl die Verträge für die Gemeinschafts- als auch die Sondereigentums- und Miethausverwaltung gestaltet. Darüber hinaus wurde in den Vertragswerken zur SE- und Miethausverwaltung mehr Transparenz zur Vertragsabschlussdauer und Laufzeit geschaffen. Ein neuer Passus regelt beispielsweise zusätzliche Pflichten bei Vertragsende, um möglichen Problemen bei Ausscheiden des Verwalters vorab zu begegnen. Nicht zuletzt wurden in allen Vertragswerken auch die Regelungen zum Zahlungsverkehr überarbeitet und auf das SEPA-Verfahren angepasst.

Die Verträge wurden erneut von der Kanzlei Strunz & Alter (Chemnitz) überarbeitet und sind für Mitgliedsunternehmen der DDIV-Landesverbände kostenfrei unter www.ddiv.de im internen Bereich abrufbar. Unternehmen, die noch kein Mitglied sind, müssen diese kostenpflichtig erwerben: für 59,00 Euro zzgl. MwSt. sind die Verträge für die Verwaltung von Sondereigentum und Miethäuser im Online-Shop erhältlich; der Vertrag über die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum (Kurz- und Langfassung sowie Verwaltervollmacht) kostet 89,00 Euro zzgl. MwSt.


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