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14.03.2014 IMMOFINANZ-Aktionäre stimmen Abspaltung der BUWOG zu

Die Aktionäre der IMMOFINANZ AG haben heute in der außerordentlichen Hauptversammlung in Wien der geplanten Abspaltung von 51% der Anteile an der Wohnimmobilientochter BUWOG AG mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. 99,96% der abgegebenen gültigen Stimmen votierten dafür, erforderlich war eine Zustimmung von zumindest 75%.

„Unsere Aktionäre ermöglichen damit eine einfachere und deutlich fokussierte Aufstellung der IMMOFINANZ Group und schaffen die strukturelle Voraussetzung für eine angemessenere Bewertung beider Unternehmen – IMMOFINANZ und BUWOG – am Kapitalmarkt“, sagt IMMOFINANZ-CEO Eduard Zehetner. „Die BUWOG ist aus unserer Sicht ein attraktives Investment. Dieser Überzeugung tragen wir unter anderem über unsere 49%-Beteiligung Rechnung, die wir in einem ersten Schritt behalten werden.“
Daniel Riedl, CEO der BUWOG, ergänzt: „Die BUWOG ist bestens positioniert, um mit ihrem integrierten und nachhaltigen Geschäftsmodell sowie ihrer konservativen Kapital- und Finanzierungsstruktur aktuelle Chancen in den beiden Heimatmärkten Deutschland und Österreich zu nutzen. Durch den eigenständigen Auftritt und den direkten Zugang zum Kapitalmarkt können die Wachstumspotenziale des Unternehmens besser zur Entfaltung kommen.“

Die Abspaltung wird mit der Eintragung in das Firmenbuch wirksam. Diese wird frühestens für den 25. April 2014 erwartet. Danach sollen sämtliche Aktien der BUWOG AG (ISIN AT00BUWOG001) zum Handel am Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Hauptlisting), zum Amtlichen Handel (Prime Market) an der Wiener Börse sowie zum Main Market an der Warschauer Börse zugelassen werden. Der erste Handelstag ist voraussichtlich am 28. April 2014 in Frankfurt und Wien sowie am 29. April 2014 in Warschau. Aus abwicklungstechnischen Gründen wird der Handel in den Aktien der IMMOFINANZ AG (ISIN AT0000809058) voraussichtlich vom 23. bis inkl. 28. April 2014 an der Börse Warschau ausgesetzt werden. An der Wiener Börse werden die IMMOFINANZ-Aktien an allen Handelstagen handelbar bleiben.

Die Zuteilung der BUWOG-Aktien erfolgt auf Basis der jeweiligen Depotstände in IMMOFINANZ-Aktien mit Ablauf des Bankwerktages vor dem Zuteilungsstichtag, das ist voraussichtlich der 25. April 2014. Die Aktionäre der IMMOFINANZ AG erhalten für je 20 IMMOFINANZ-Aktien zusätzlich eine Aktie der BUWOG (die Anzahl der von jedem Aktionär gehaltenen IMMOFINANZ-Aktien bleibt durch die Abspaltung unverändert). Aktienspitzen von weniger als einer BUWOG-Aktie werden gesammelt über die Börse verkauft, und die Erlöse werden den jeweiligen Aktionären in bar gutgeschrieben. Der Börsenkurs einer BUWOG-Aktie bildet sich am ersten Handelstag an der Börse aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Ebenso wird der Kurs der IMMOFINANZ-Aktie nach Abspaltung der BUWOG im Börsenhandel frei ermittelt.

Nach der Abspaltung wird die IMMOFINANZ wirtschaftlich eine Finanzbeteiligung von 49% an der BUWOG AG halten, die mittelfristig weiter abgebaut werden soll. Mit der Abspaltung gibt die IMMOFINANZ AG die unternehmerische Führung der BUWOG Gruppe auf und schließt zu diesem Zweck mit der BUWOG AG einen Entherrschungsvertrag ab, in dem sich die IMMOFINANZ AG zu bestimmten Beschränkungen bei der Ausübung von Stimmrechten aus den BUWOG-Aktien verpflichtet.


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