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13.03.2014 HANSAINVEST erhält umfängliche Geschäftserlaubnis als Kapitalverwaltungsgesellschaft

Mit Einführung des KAGB hat der Gesetzgeber den Rahmen für eine einheitliche Regulierung und Beaufsichtigung der klassischen Investmentfonds und der geschlossenen Fonds alter Prägung geschaffen. Beide müssen künftig von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) administriert werden und können somit unter einem Dach geführt werden. Die Hamburger Kapitalverwaltungsgesellschaft HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH hat nun als eine der erste Kapitalverwaltungsgesellschaften neuer Prägung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine dementsprechend umfangreiche Lizenz erhalten.

Hamburg, 13. März 2014 - "Wir freuen uns sehr, dass wir diese Lizenz nunmehr in Händen halten", so Dr. Jörg W. Stotz, Geschäftsführer der HANSAINVEST. "Denn zum einen ist sie der Garant dafür, unser bisheriges Geschäftsmodell der Auflage und Administration von Investmentfonds fortzusetzen. Zum anderen bietet sie uns die Möglichkeit, unser Geschäftsmodell nunmehr auch auf die Welt der geschlossenen Fonds auszuweiten." Die HANSAINVEST ist seit 1969 als Kapitalverwaltungsgesellschaft und seit mehr als 25 Jahren in der Verwaltung von Immobilienfonds tätig. Seit 2001 übernimmt die HANSAINVEST als Anbieter von Label-Fonds für Wertpapier- und Immobilienanlagen administrative Tätigkeiten für Dritte. "Unser Ziel ist es, vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen in Sachwertanlagen künftig Emissionshäusern und Initiatoren als erster Ansprechpartner für die Übernahme von administrativen Tätigkeiten zur Verfügung zu stehen."

Künftig auch geschlossene Sachwerte-Fonds administrierbar

Die jetzt erteilte Lizenzierung erweitert das Geschäftsfeld der HANSAINVEST auf die Administration geschlossener Alternativer Investmentfonds (AIF). Bei diesen AIF kann es sich um Publikums-, aber auch Spezialfonds handeln. Hinsichtlich der in Frage kommenden Sachwerte, in die diese AIF investieren dürfen, erstreckt sich die jetzt erteilte Geschäftserlaubnis auf die Anlageklassen Immobilien, erneuerbare Energien, Schiffe und Eisenbahnen sowie hierfür genutzte Infrastruktur. Der Anlageschwerpunkt Immobilien schließt dabei neben der klassischen Investition in Wohn- und Geschäftshäuser oder Büro- und Logistikobjekte auch Investitionen in Wald, Forst und Agrarland ein. Und unter erneuerbaren Energien fasst der Gesetzgeber alle Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien zusammen.

Erste KVG mit derart breitem Geschäftsfeld

"Dem Vernehmen nach waren wir eine der ersten KAGen bisheriger Lesart, die einen Antrag auf eine derartige Erweiterung der Geschäftstätigkeit gestellt haben. Folgerichtig sind wir jetzt auch eine der ersten, die einen derart breit gefächerten Dienstleistungskanon anbieten kann," äußert sich Stotz.

Die HANSAINVEST hatte bereits am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes den Antrag auf Erweiterung der Geschäftserlaubnis bei der BaFin eingereicht. Insgesamt umfasste der Antrag über 9.000 Seiten. Dies war nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass HANSAINVEST bereits heute fast 200 Publikums- und Spezialfonds, darunter zahlreiche AIF, verwaltet, die auf das neue Recht umgestellt werden mussten.


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