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19.02.2014 Gerichtsurteil: Dritte Bahn am Airport München darf gebaut werden

Die Flughafen München GmbH sieht sich durch das vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verkündete Urteil zur Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses für die geplante dritte Start- und Landebahn in ihrer Ausbauplanung bestätigt. Nach fünf Ortsterminen, 41 Verhandlungstagen und einer sehr intensiven Prüfung des rund 2.800 Seiten umfassenden Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von Oberbayern hat das Gericht 16 Klagen gegen die behördliche Genehmigung des Projektes abgewiesen. Nach Auffassung der Richter entspricht der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern den geltenden fachlichen und rechtlichen Anforderungen und ist demzufolge rechtmäßig.

"Das ist ein äußerst wichtiges Signal für die weitere Entwicklung des Münchner Flughafens", erklärte Dr. Michael Kerkloh, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen München GmbH (FMG). "Das Urteil macht deutlich, dass unsere Planungen einschließlich der damit verbundenen umfangreichen Maßnahmen für den Schutz von Mensch und Natur einer minuziösen Überprüfung durch ein unabhängiges Gericht standhalten. Damit wahrt der Münchner Flughafen die Chance, die für die kommenden Jahre prognostizierten Verkehrszuwächse bewältigen und seinen Platz im Kreis der großen europäischen Luftverkehrsdrehscheiben behaupten zu können". Kerkloh betonte gleichzeitig, dass der Dialog mit der Region und den Betroffenen zu allen Fragen der Ausbauplanung fortgesetzt werde.


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