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14.02.2014 BayernLB startet erfolgreich Meldeservice für EMIR-Transaktionsregister

Zum Stichtag 12. Februar 2014 ist ein weiterer Baustein der Derivatemarktregulierung EMIR (European Market Infrastructure Regulation) in Kraft getreten. Seitdem sind alle Marktteilnehmer in der EU verpflichtet, ihre Derivategeschäfte gemäß EMIR an die sogenannten Transaktionsregister zu melden. Die Reporting-Anforderungen sind strikt; die Meldefrist für Neugeschäfte oder Änderungen beträgt einen Arbeitstag nach Geschäftsabschluss.

Die BayernLB hat zum Stichtag die Meldung für ihr eigenes EMIR-relevantes Derivateportfolio sowie das ihrer Kunden erfolgreich an das angebundene Transaktionsregister DTCC GTR (Depository Trust and Clearing Corporation Global Trade Repository) übermittelt.

Die Bayerische Landesbank unterstützt ihre Kunden beim Risikomanagement von Derivaten und gehört zu führenden Anbietern von EMIR Services. Die technische Anbindung an das zertifizierte Transaktionsregister DTCC GTR sowie der Meldeservice für Kunden stehen seit Meldebeginn zur Verfügung. Auch für die voraussichtlich Ende des Jahres kommende Clearing-Pflicht ist die BayernLB gerüstet; als einzige Landesbank kann sie ihren Kunden Clearingmöglichkeiten über die führenden Clearinghäuser EUREX und LCH aktiv anbieten.



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