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07.02.2014 ACI Alternative Capital Invest: Dubai-Fonds muss Anleger entschädigen

Fünf Fehler hat das Oberlandesgericht Hamm im Verkaufsprospekt des geschlossenen Fonds ACI VII entdeckt. Der Fonds sollte unter anderem indirekt von Gewinnen aus einem Bauprojekt in Dubai, dem „Michael Schumacher Business Center“, profitieren. Daraus wurde aber nichts. Die Verantwortlichen müssen Anlegern ihren Schaden ersetzen. Weitere Urteile dieser Art sind zu erwarten. Das ist auf der Internetseite von Stiftung Warentest nachzulesen.

ACI nannte Bauprojekte nach berühmten Sportlern

Im Jahr 2008 warb ACI in Dubai für Hochhäuser, die nach den Sportlegenden Boris Becker, Michael Schumacher und Niki Lauda benannt waren. An den Gewinnen sollten auch geschlossene Fonds von ACI teilhaben.

Um vom Immobilienboom in Dubai zu profitieren, legte Alternative Capital Invest (ACI) aus Gütersloh zwischen 2005 und 2008 insgesamt sieben geschlossene Fonds auf. Dank einer cleveren Marketingidee war das Emissionshaus damit nicht nur sehr erfolgreich, sondern weit über die eigene Branche hinaus bekannt: Es nannte geplante Hochhäuser in der aufstrebenden Wüstenmetropole, in die Anlegergeld fließen sollte, nach berühmten Sportlern: Boris Becker, Niki Lauda und Michael Schumacher. Anfangs überschlugen sich die Gütersloher mit Erfolgsmeldungen. Die ersten fünf Fonds sollten Immobilienprojekte in Dubai entwickeln. Den ersten löste ACI auch mit Gewinn für die Anleger auf. Auch die Fonds II bis V verhießen hohe Erträge. Doch der Käufer ihrer Investitionsobjekte zahlte nicht. Alle vier Fonds mussten Insolvenz anmelden. Die Fonds VI und VII waren anderes gestrickt: Sie investierten in Genussrechte der Gesellschaft „ACI Investment in Projects“ in Dubai. Die Genussrechte gewährten den Fonds das Recht, an den Gewinnen teilzuhaben, die ACI Investment in Projects im Immobiliengeschäft machte. Das ging jedoch ebenfalls schief, beide Fonds sind mittlerweile liquidiert. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat die beiden führenden Köpfe von ACI, Hanns-Uwe und Robin Lohmann, 2011 und 2012 wegen schwerer Untreue und wegen Kapitalanlagebetrug angeklagt. Das Landgericht Bielefeld hat aber noch nicht entschieden, ob es eine Hauptverhandlung eröffnet. Die Angeklagten haben in der Vergangenheit stets alle Vorwürfe von sich gewiesen.

Oberlandesgericht spricht Schadensersatz zu

Das Oberlandesgericht Hamm hat aber am 23. Januar 2014 entschieden, dass die beiden für Fehler im Verkaufsprospekt von Fonds VII haften müssen, ebenso wie zwei ACI-Firmen in Deutschland und der Treuhänder des Fonds, der die Anlegerinteressen vertreten sollte. In insgesamt sechs Urteilen sprachen die Richter Anlegern rund 200 000 Euro Schadensersatz zu (unter anderem Az. I-24 U 221/12, Revision nicht zugelassen). Fonds VII kam 2008 auf den Markt. Anleger mussten mindestens 10 000 Euro mitbringen, um sich beteiligen zu können. Mindestens 25 Millionen Euro wollte ACI damit einsammeln. Nach Ansicht der Richter stellte der Prospekt die Anlage aus mehreren Gründen nicht richtig dar: Der Fonds erwarb Genussrechte an der ACI-Tochtergesell­schaft „ACI Investment in Projects“ mit Sitz in Dubai. Diese Genussrechte waren mit einer Gewinnbeteiligung ausgestattet. Die Fonds hatten somit das Recht, an den Überschüssen teilzuhaben, die die Gesellschaft in dem Wüstenstaat erzielte. „Damit partizipieren die Anleger wirtschaftlich betrachtet mittelbar an den Teilflächen des „ESCAN Tower“ sowie des „Michael Schuhmacher Business Center“ und an weiteren Immobilienprojekten, für deren Erwerb das Genussrechtskapital verwendet wird“, lockte ACI auf der Internetsite.

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