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06.02.2014 RICS-Bewertungsstandards im EU-Recht anerkannt

In der vergangenen Woche hat die EU eine neue Direktive zur Schaffung eines einzigen Marktes für Hypothekenkredite verabschiedet. Damit werden zum ersten Mal in den EU-Mitgliedsstaaten einheitlich verlässliche Standards zur Bewertung von Immobilien umgesetzt. Diese Standards werden unter Berücksichtigung anerkannter internationaler Bewertungsstandards entwickelt, darunter die „Professional Standards for Valuation“ der RICS, auch als „Red Book“ bekannt.

Die Auswirkungen der Finanzkrise sind auch nach fünf Jahren immer noch spürbar. Das BIP ist insbesondere in einigen europäischen Staaten weiterhin schwach. Zwar haben Kredite Verbrauchern dabei geholfen, ihre Einkommenseinbußen abzufedern; risikobehaftete Schulden haben allerdings viele Haushalte anfällig für künftige Erschütterungen gemacht. Die Kreditverfügbarkeit ist ein wichtiger Bestandteil für Volkswirtschaften und ihrer finanziellen Stabilität. Die EU-Richtlinie zu Hypothekenkrediten ist eine wichtige Maßnahme im Sinne des Verbraucherschutzes.

Die RICS war bei der Gestaltung der EU-Richtlinie beteiligt und hat dabei mit dem EU-Parlament, dem Europarat und anderen Beteiligten wie der European Mortgage Federation zusammengearbeitet, um die wichtige Rolle der Immobilienbewertung beim Prozess der Hypothekenvergabe darzustellen.

Nach Angabe der RICS sind solide Bewertungen gerade für Wohnimmobilien sowohl im Interesse der Finanzierungsbranche als auch der Verbraucher. Die Bewertung einer Immobilie trägt bei der Ermittlung des Eigenkapitalanteils erheblich bei. Außerdem hilft sie dem Verbraucher dabei, das Verhältnis zwischen Kredithöhe und aktuellem Marktwert einzuschätzen.

Laut EU-Richtlinie sollen Gutachter kompetent und unabhängig agieren. Die Bewertungsstandards müssen zudem international anerkannte Bewertungsstandards einbeziehen, um als verlässlich zu gelten. Standards, die diese Voraussetzungen erfüllen sind die Standards des „International Valuation Standards Council (IVSC)“ und der RICS.

Reno Cardiff MRICS, RICS Europe Board: „Die Verabschiedung der Richtlinie für Hypothekenkredite ist ein wichtiger Schritt für die Bewertungsbranche innerhalb der EU. Dass die Immobilienbewertung gemäß anerkannter Standards und durch qualifizierte Gutachter erfolgt, ist eine Schlüsselkomponente, um Anlegern und Kreditgebern Vertrauen zu vermitteln. Die RICS bietet zudem die Zusammenarbeit mit allen interessierten Parteien an, um Regierungen bei der Umsetzung dieser Richtlinie zu unterstützen.“

Sander Scheuerwater RICS Europe Head of External Affairs & EU Liason: „Der RICS-Wertekanon beinhaltet die Etablierung internationaler Standards gepaart mit entsprechender Qualifizierung und Regulierung. Das Ziel nationale Standards in Einklang mit internationalen Bewertungsstandards zu bringen, bedeutet, dass Staaten weltweit einheitlich, transparent und qualitativ hochwertig vorgehen. Über die RICS-Gutachterregistrierung sind wir die einzige weltweit agierende Organisation, die über eine Selbstregulierung verfügt. So wächst das Vertrauen in den Markt, denn die Standards sind nicht gesetzlich verankert, sondern werden auch in der Praxis angewendet.“


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