29.01.2014 Pläne zur Mietpreisbremse gefährden Vergleichsmietensystem
"Angesichts der Preisentwicklung der letzten Jahre, ist zu beobachten, dass die Inflationsrate stets über dem Mietpreisindex lag und sich damit eine schleichende Entwertung der Immobilie entwickelt hat. Nur in Gebieten, in denen Neubau entsteht und ein hoher Neuvermietungsanteil im Bestand existiert, liegt der Mietpreisindex in Nachholphasen über der Inflationsrate. Das Verbot dieser Nachholeffekte bei der Wiedervermietung kommt einer staatlich verordneten systematischen Eigentumsabwertung gleich und stellt damit das gesamte Vergleichsmietensystem in Frage", stellt Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., fest.
Die jüngst vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zeigen deutlich, dass 2013 die Nettokaltmieten langsamer gestiegen sind als die Gesamtteuerung. Die Mieten legten im Bundesdurchschnitt nur um 1,3 Prozent zu und lagen somit unterhalb der Gesamtteuerung (Verbraucherpreisindex) von 1,5 Prozent. Diese preisdämpfende Wirkung ist bereits seit 2008 zu verzeichnen: Zwischen 2008 und 2013 stieg der Mietpreisindex um 9,8 Prozent. Der Verbraucherpreisindex, Indikator für die Inflation, jedoch um 14,3 Prozent.
Bereits die Begrenzung von Erhöhungen der Bestandsmieten auf fixe 15 Prozent innerhalb von drei Jahren im Jahr 2013 hat die Rahmenbedingungen der Wohnungswirtschaft verschlechtert. Zwar scheint die Begrenzung zunächst einmal harmlos: Bei einer Inflationsrate von 2 Prozent entspricht dies einer Realerhöhung von etwa 3 Prozent. Bei näherer Betrachtung aber wird deutlich, dass sich bei einer Erhöhung der Inflationsrate auf beispielsweise 5 Prozent (wie es 1980 der Fall war) wieder ein realer Wertverlust ergibt. In Anbetracht der aktuellen Politik der Zentralbanken ist dieses Szenario durchaus nicht unwahrscheinlich. Ob aber in solch einem Fall die Kappungsgrenze wieder aufgehoben wird, bezweifelt Rasch. „Wird aber darüber hinaus die von der großen Koalition angekündigte Mietpreisbremse im Sommer umgesetzt, gibt es in den Ballungsräumen mit vermeintlichem Wohnungsmangel, für die diese Regulierung gelten soll, kaum noch Inflationsschutz“, warnt Rasch.
Zwar erfolge für Neubauten bei der Erstvermietungsmiete keine Kappung, jedoch würden mit diesem Instrument die Mieten faktisch festgeschrieben. Zudem gehe mit der Mietpreisbremse im Hinblick auf die allgemeine Teuerungsrate ein sukzessiver Werteverlust einer Immobilie einher, erklärt Rasch. Das Ergebnis: „Unter diesen Umständen wird kein neuer Quadratmeter im Mietwohnungsbereich gebaut, denn kein Investor erstellt oder kauft eine Immobilie mit bereits vorprogrammierten eingefrorenen Mieten. Die Regulierungswut wird allen - Mietern wie Vermietern - langfristig nur massiv schaden“, so Rasch abschließend.
Die jüngst vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zeigen deutlich, dass 2013 die Nettokaltmieten langsamer gestiegen sind als die Gesamtteuerung. Die Mieten legten im Bundesdurchschnitt nur um 1,3 Prozent zu und lagen somit unterhalb der Gesamtteuerung (Verbraucherpreisindex) von 1,5 Prozent. Diese preisdämpfende Wirkung ist bereits seit 2008 zu verzeichnen: Zwischen 2008 und 2013 stieg der Mietpreisindex um 9,8 Prozent. Der Verbraucherpreisindex, Indikator für die Inflation, jedoch um 14,3 Prozent.
Bereits die Begrenzung von Erhöhungen der Bestandsmieten auf fixe 15 Prozent innerhalb von drei Jahren im Jahr 2013 hat die Rahmenbedingungen der Wohnungswirtschaft verschlechtert. Zwar scheint die Begrenzung zunächst einmal harmlos: Bei einer Inflationsrate von 2 Prozent entspricht dies einer Realerhöhung von etwa 3 Prozent. Bei näherer Betrachtung aber wird deutlich, dass sich bei einer Erhöhung der Inflationsrate auf beispielsweise 5 Prozent (wie es 1980 der Fall war) wieder ein realer Wertverlust ergibt. In Anbetracht der aktuellen Politik der Zentralbanken ist dieses Szenario durchaus nicht unwahrscheinlich. Ob aber in solch einem Fall die Kappungsgrenze wieder aufgehoben wird, bezweifelt Rasch. „Wird aber darüber hinaus die von der großen Koalition angekündigte Mietpreisbremse im Sommer umgesetzt, gibt es in den Ballungsräumen mit vermeintlichem Wohnungsmangel, für die diese Regulierung gelten soll, kaum noch Inflationsschutz“, warnt Rasch.
Zwar erfolge für Neubauten bei der Erstvermietungsmiete keine Kappung, jedoch würden mit diesem Instrument die Mieten faktisch festgeschrieben. Zudem gehe mit der Mietpreisbremse im Hinblick auf die allgemeine Teuerungsrate ein sukzessiver Werteverlust einer Immobilie einher, erklärt Rasch. Das Ergebnis: „Unter diesen Umständen wird kein neuer Quadratmeter im Mietwohnungsbereich gebaut, denn kein Investor erstellt oder kauft eine Immobilie mit bereits vorprogrammierten eingefrorenen Mieten. Die Regulierungswut wird allen - Mietern wie Vermietern - langfristig nur massiv schaden“, so Rasch abschließend.