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28.01.2014 Bauleistungsversicherung schützt Bauherren vor unvorhersehbaren Schäden

Auf einer Baustelle kann viel schiefgehen: Regen überflutet den Rohbau, Bauteile werden durch Unbekannte zerstört oder das fast fertige Haus wird mit Graffiti besprüht. Egal, ob höhere Gewalt, Vandalismus oder Diebstahl im Spiel sind – der Bauherr muss für alle Schäden selbst aufkommen. Der Abschluss einer Bauleistungsversicherung ist deshalb für alle, die ein Haus bauen oder sanieren möchten, sinnvoll.

Treten während der Bauphase unvorhergesehene Schäden auf, kann dies die Finanzierung des Projektes „Eigenheim“ gefährden. Die häufigste Ursache für Schäden am Bau sind Unwetter, aber auch Konstruktions- oder Materialfehler sowie das mutwillige Zerstören von Baumaterial durch Dritte gehören zu den Risiken eines Hausbaus. Dies kann für den Bauherrn erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen haben, da er sowohl für sämtliche Beschädigungen während der Bauzeit als auch für die Abnahme der einzelnen Gewerke die Verantwortung trägt.

Eine Bauleistungsversicherung schützt Bauherren vor den finanziellen Folgen solcher Ereignisse. Sie leistet bei Schäden am Bau durch höhere Gewalt und ungewöhnliche Witterungseinflüsse, übernimmt die Begleichung von Folgeschäden durch Konstruktions- und Materialfehler und zahlt Schäden, die durch die Unachtsamkeit der Bauarbeiter entstanden sind. Auch Vandalismus sowie der Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen sind abgedeckt.

Die Bauleistungsversicherung wird einmalig für die Dauer der Bauzeit abgeschlossen, in der Regel jedoch nicht länger als für zwei Jahre. Eine Vertragsverlängerung für länger andauernde Bauvorhaben sollte vorher mit dem Anbieter abgeklärt werden. Der Versicherungsbeitrag orientiert sich an der Bausumme und den vereinbarten Versicherungsleistungen. Es empfiehlt sich, vor Abschluss der Versicherung einen umfangreichen Vergleich durchzuführen, da sich die Versicherer nicht nur im Beitrag, sondern auch in den angebotenen Zusatzleistungen unterscheiden. So übernehmen einige Anbieter beispielsweise Glasbruchschäden bis zum Bauende, während andere nur bis zum Einsetzen der Scheiben in das Gebäude haften. Auch noch nicht eingebaute Gegenstände, die auf der Baustelle lagern, können in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.

Wer eine bereits bestehende Immobilie umbauen oder sanieren möchte, sollte prüfen, ob die Bauleistungsversicherung auch hierfür einen Versicherungsschutz gewährt.



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