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27.11.2013 DDIV sieht Verhandlungsergebnis zum Koalitionsvertrag gespalten

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV) blickt zuversichtlich auf die Arbeit der großen Koalition in den kommenden vier Jahren. Als Spitzenverband der Verwalterbranche begrüßt er die Absichtserklärung zur Einführung von Mindestqualifikationen und Pflichtversicherungen für Verwalter. Gleichzeitig kritisiert der Branchenverband die Planlosigkeit der neuen Regierung im Umgang mit energetischer Sanierung im Gebäudebereich und dem Bedarf an bezahlbaren Wohnungen in Ballungsgebieten.

„Berufliche Mindestanforderungen und Versicherungspflichten für Wohnungsverwalter sind längst überfällig“, kommentiert DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler das gemeinsame Dokument von CDU/CSU und SPD. „Allerdings schießt sich die künftige Regierung ein Eigentor, wenn sie die Mietpreisbremse und die Kürzung der Modernisierungsumlage einführt: die dringend notwendige Energiewende im Gebäudebereich wird dadurch völlig ausgebremst.“

Berufszugang und Versicherungspflicht für Verwalter kommen

Fachliche Zugangsvoraussetzungen und Versicherungspflichten für Immobilienverwalter sorgen in Zukunft für mehr Qualität und Professionalität in der Wohnungs- und Immobilienverwaltung. „Wir begrüßen die Ankündigung im Koalitionsvertrag, dies regeln zu wollen“, so Heckeler. Für unabdingbar hält der Berufsverband neben der Einführung von Mindestkriterien zur Ausübung der Tätigkeit die Einführung einer Vertrauensschadens-, Vermögensschadenshaftplicht- und Berufshaftpflichtversicherung. Dies trägt dem Verbraucherschutz Rechnung, kommt dem Vermögensaufbau zugute und sichert damit besser als bisher die Altersvorsorge von Millionen von Bundesbürgern.

Neubau, energetische Sanierungen und Investitionen in Wohnraum durch Mietpreisbremse und befristete Modernisierungsumlage gestoppt

Die Einführung einer Mietpreisbremse von 10 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete sowie die Senkung und Befristung der Modernisierungsumlage verhindern dringend notwendige Investitionen in Wohnungsneubau und Sanierungsvorhaben. „Sollten Mieten weiter begrenzt und die Modernisierungsumlage gekürzt werden, arbeitet die Bundesregierung zukünftig nicht für sondern gegen die Energiewende und bezahlbaren Wohnraum“, kritisiert DDIV-Präsident Heckeler die Absicht der Koalitionäre. Für den DDIV ist derzeit nicht absehbar, welche Kriterien ein Maßnahmenplan beinhalten soll, der die regionale Wohnungsknappheit beheben kann. Dieser ist jedoch Voraussetzung für die Ausweisung dieser Gebiete. Eine Deckelung von Mietpreisen erweitert nicht das Angebot an preiswerten Wohnungen, sondern trägt zur Verunsicherung auf Seiten der privaten Vermieter und Wohnungseigentümer bei. Daher hält der DDIV den Vorschlag der Koalitionäre für kontraproduktiv und lehnt ihn strikt ab.

Eine weitere Konjunkturbremse sieht der DDIV mit der geplanten Absenkung des Mieterhöhungsanspruchs bei Modernisierungen auf die Bundesrepublik zukommen. Die Kürzung der Umlage auf 10 Prozent und die gleichzeitige Befristung dieser bis zur Amortisation der Modernisierungskosten werden Investitionen in Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen massiv ausbremsen. Dies hat volkswirtschaftliche Folgen, benachteiligt Mieter und private Vermieter gleichermaßen, gefährdet Arbeitsplätze und bremst dringend notwendige Investitionen in Neubau und energetische Modernisierungen aus. Hierzu hatte der DDIV bereits im Vorfeld Stellung genommen.

Einsichtnahme des Verwalters beim Datenbankgrundbuch wird geregelt

Im Entwurf des Koalitionsvertrages ist weiter vereinbart, die Einsichtnahme des Immobilienverwalters beim Datenbankgrundbuch zu regeln. Zuletzt hatte der DDIV einen Prüfauftrag erwirken können, der eine Prüfung der Einsichtnahme an technische Voraussetzungen koppelt.

Erleichterung von KfW-Sanierungsförderung für WEG gestrichen

Mit Bedauern nimmt der DDIV zur Kenntnis, dass die durch die Koalitionsarbeitsgruppe geplante Prüfung von Erleichterungen bei Fördermittelanträgen für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gestrichen worden ist. Dabei geht von den 9,3 Millionen Eigentumswohnungen ein massiver Beitrag für die Energiewende im Gebäudebereich aus. Komplexe Antragsprozesse für Verwalter und WEG-Eigentümer und das Bankendurchleitungsprinzip erschweren jedoch die Finanzierung von Vorhaben in Wohnungsgemeinschaften und verhindern energetische Sanierungsmaßnahmen. Dennoch hofft der DDIV im Dialog mit der künftigen Regierung und mit Verantwortlichen der KfW praktische Lösungsansätze und Verbesserungen zu entwickeln.



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