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25.11.2013 Befristung, Senkung und Einschränkung der Modernisierungsumlage hemmen Investitionen und gefährden Arbeitsplätze

Erstmals richten die Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Baugewerbes und der Bauindustrie, sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks gemeinsam einen Appell an die Partei- und Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU und SPD. Anlass ist die von den voraussichtlichen Koalitionspartnern geplante Änderung bei der Modernisierungsumlage.

„Der Vorschlag der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau, Infrastruktur gefährdet Arbeitsplätze und ist investitionsfeindlich. Die Politik wünscht sich die energetische Sanierung von Wohngebäuden und den altersgerechten Umbau. Dieser Vorschlag bewirkt das Gegenteil.

Das Zwischenergebnis der Koalitionsverhandlungen sieht vor, dass die Modernisierungsumlage nur noch zeitlich befristet erhoben werden kann, bis die Handwerker- und Materialkosten amortisiert sind. Eine befristete Umlage nur dieser Kosten verkennt, dass zur Zeit auch Architektenhonorare, behördliche Genehmigungen und Reinigungskosten in die anrechenbaren Kosten einfließen. Diese Kosten wären durch die Vorschläge der Arbeitsgruppe nicht mehr erstattungsfähig. Durch die gesteigerte Miete müssen daher auch in Zukunft Werteverzehr, Finanzierung und Instandhaltung der wohnwerterhöhenden oder die Energieeffizienz steigernde Maßnahmen gesichert werden. Die vorgeschlagene Befristung macht solche Investitionen jedoch unwirtschaftlich.
Die Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Baugewerbes und der Bauindustrie, sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks fordern daher die Koalitionäre dringend auf, diese Überlegungen aufzugeben.“


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