News RSS-Feed

08.11.2013 DDIV zufrieden über Ergebnis der Koalitionsarbeitsgruppe

Als insgesamt gelungen bezeichnet der Spitzenverband der Verwalterbranche die in der Koalitionsarbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge zur weiteren Professionalisierung der Branche und im Sinne des Verbraucherschutzes. „Die große Koalition ist auf dem Weg, die Verwalterbranche zu professionalisieren, den Verbraucherschutz zu stärken und die Altersvorsorge von Millionen Bundesbürgern zu sichern. Gleichzeitig kann es damit gelingen, die Energiewende im Gebäudebereich anzukurbeln und den altersgerechten Umbau voranzutreiben. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe zeigen zudem, dass dem Wohnungseigentum jetzt mehr Bedeutung als bisher eingeräumt wird. Dies ist besonders vor dem Hintergrund erforderlich, dass es bundesweit mehr als 9,3 Millionen Eigentumswohnungen gibt“, so Wolfgang D. Heckeler, Präsident des DDIV (Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V.).

Mindestanforderungen und Pflichtversicherung kommen

Laut Ergebnis der Arbeitsgruppe ist vorgesehen, berufliche Mindestanforderungen und Pflichtversicherungen für Wohnungsverwalter zu verankern. Auch gleichartige Bestrebungen für die Immobilienmakler stoßen beim DDIV auf Unterstützung. „Ich bin erfreut, dass unsere Bemühungen der letzten Jahre Früchte tragen und wir nun gemeinsam mit der Politik an einem Berufsbild Immobilienverwalter arbeiten werden. Damit kann es uns perspektivisch auch gelingen, den drohenden Fachkräftemangel in der Branche abzufedern“, so Heckeler.

Bereits seit langem setzt sich der DDIV für Zugangsvoraussetzungen und eine Versicherungspflicht ein. Beides ist machbar ohne die Berufswahlfreiheit nach Artikel 12 Grundgesetz einzuschränken. Zahlreiche Initiativen des DDIV wie Verfassungsgutachten, Publikationen und ein permanenter Dialog mit Politik und Ministerien waren und sind darauf ausgerichtet, die tragende Rolle des Immobilienverwalters im Prozess von Energiewende & altersgerechten Umbau sowie beim Verbraucherschutz und der freiwilligen Altersvorsorge in Form von Wohnungseigentum aufzuzeigen. Immer wieder hatte der DDIV zuletzt darauf hingewiesen, dass politischer Handlungsbedarf angezeigt ist. Nun bietet sich die historische Chance in einer breit angelegten und konzertierten Vorgehensweise nicht nur die Energiewende und den altersgerechten Umbau voranzutreiben, sondern auch den Verbraucher künftiger besser zu schützen. Nach Überzeugung des DDIV ist es somit auch möglich, Wohnungseigentum als sichere Altersvorsorge weiter nach vorn zu bringen. Ob als Selbstnutzer oder privater Vermieter würde dadurch der Neubau von Wohnungen weiter angekurbelt werden. Dies dient letztlich auch der Entspannung des Miet(er)marktes.

Datenbankgrundbuch – automatisierte Einsichtnahme wird geregelt

Geht es nach dem Willen der Arbeitsgruppe, so wird nach Schaffung der technischen Voraussetzungen bei der Einführung des Datenbankgrundbuches die Einsichtnahme des Verwalters am automatisierten Verfahren geregelt. Hier hatte der DDIV bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen Prüfauftrag an die Bundesregierung durch Bundestag und Bundesrat erreichen können. Kernforderung des DDIV ist dabei, den Kreis der Einsichtsberechtigten nach § 133 GBO zu erweitern und den Verwalter am automatisierten Datenbankgrundbuchverfahren teilhaben zu lassen. Allerdings nur dort, wo auch der Verwalter von einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt wurde.

Erleichterungen bei der Beantragung von KfW-Fördermitteln für WEG

Dem Entwurf der Arbeitsgruppe zufolge, soll auch geprüft werden, ob für Wohnungseigentümergemeinschaften Erleichterungen bei der Beantragung von KfW-Fördermitteln geschaffen werden können. Wiederholt hatte hier der DDIV in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass die KfW-Förderstrukturen nur unzureichend auf die Bedürfnisse von Eigentümergemeinschaften abgestimmt seien. Dieses spielt sich auch in der Förderabnahme wieder, wie eine Umfrage von KfW/DDIV ergab. Danach werden weniger als zehn Prozent der Fördermittel aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm an WEG ausgereicht, was aber auch mit der ungenügenden Qualifikation der Verwalter zusammenhängt, wie die Umfrage ergab.

CO2-Gebäudesanierungsprogramm soll auf 2 Mrd. € jährlich ausgeweitet werden

In diesem Zusammenhang begrüßt der DDIV auch, das CO2-Gebäudesanierungsprogramm mit einem Förderbonus auszustatten. Dieser soll zusätzlich gewährt werden, wenn zu energetischen Verbesserungen Maßnahmen zum altersgerechten Umbau bzw. zur Barrierefreiheit ergriffen werden. Als richtigen Schritt sieht der DDIV auch die beabsichtigte Erhöhung der Fördermittel im CO2-Gebäudesanierungsprogramm an, die auf jährlich 2 Mrd. € festgeschrieben werden sollen. Allerdings sind dies aus Sicht der Immobilienwirtschaft immer noch 3 Mrd. € zu wenig, um nachhaltig energieeffizient zu sanieren. Inwieweit die fixierten 2 Mrd. € tatsächlich festgeschrieben werden, dürfte weiteren Verhandlungen vorbehalten sein.

DDIV lehnt Mietpreisbremse als kontraproduktiv ab

Als kontraproduktiv lehnt der DDIV hingegen die erarbeiteten Vorschläge zu einer weiteren Mietpreisbremse ab. Zwar sieht der bereits vielfach in der Öffentlichkeit diskutierte und in der Koalitions-Arbeitsgruppe festgezurrte Kompromiss nur noch eine regionale und temporäre Mietpreisbremse vor, dennoch wird damit das vermeintliche Problem der regionalen Wohnungsknappheit nicht abgeschafft. Die vorgeschlagene Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung kann hier nur bedingt wirken. Zudem ist ungewiss, ob die Bundesländer dem Vorgehen folgen, da dies zuletzt mehrheitlich abgelehnt wurde. Der DDIV sieht hier perspektivisch eine Abnahme der Investitionen durch private Vermieter in den Gebäudebestand. Nicht erreicht wird damit, dass in stark frequentierten Stadtquartieren, mehr Menschen Wohnraum erhalten, die über geringere Einkommen verfügen. „Das Gegenteil wird der Fall sein. Der Vermieter wird sich den solventesten Mieter aussuchen und an diesen vermieten, da er hier weniger Mietausfälle befürchten wird.“, so Präsident Heckeler. Auch die vorgeschlagene Begrenzung der Mieterhöhungsmöglichkeiten nach einer energetischen Modernisierung lehnt der DDIV ab. Nicht erreicht wird damit, dass in stark frequentierten Stadtquartieren, mehr Menschen Wohnraum erhalten, die über geringere Einkommen verfügen. Nur ausreichend Neubau kann Abhilfe schaffen. Bund und Kommunen sind daher in der Pflicht, ausreichend und schnell Bauland zur Verfügung zu stellen, entsprechende Investitionshilfen auszureichen und bürokratische Hemmnisse dabei abzubauen.

„Wir appellieren an die Verhandlungspartner, die momentanen Vorschläge zur Mietpreisbremse noch einmal zu überdenken. Wenn Wohnungseigentümer zur Überzeugung gelangen, dass ihre Investitionen unterm Strich zu einem Wertverlust führen, werden sie keine mehr vornehmen. Damit unterbleiben energieeffiziente Maßnahmen. Die Energiewende bleibt aus und der Mieter darf weiter steigende Energiekosten zahlen. Damit steigen die Betriebskosten weiter überproportional zu einer durchschnittlichen Mieterhöhung“ ist sich Präsident Heckeler sicher.


Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!