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01.11.2013 Amtsgericht Bonn bestätigt Eigenverwaltung der IVG Immobilien AG

Die Sanierung der IVG Immobilien AG tritt wie geplant in die entscheidende Phase: Das Amtsgericht Bonn hat heute dem Antrag des Unternehmens auf Eröffnung eines Verfahrens in Eigenverwaltung stattgegeben, so dass nun die weitere Restrukturierung auf der Basis eines vom Vorstand auszuarbeitenden Insolvenzplans erfolgen kann. Die IVG Immobilien AG hatte sich seit dem 21. August 2013 im sogenannten Schutzschirmverfahren befunden. Der Vorstand hatte während dieser Zeit mit der Erstellung des Insolvenzplans begonnen.

Zum Sachwalter wurde der Düsseldorfer Rechtsanwalt Horst Piepenburg bestellt.

Dr. Wolfgang Schäfers, Sprecher des Vorstands der IVG Immobilien AG, begrüßte die Entscheidung des Gerichts. "Wir haben die Zeit unter dem Schutzschirm nutzen können, um die Voraussetzung für die erfolgreiche Sanierung des Unternehmens zu schaffen. Ich bin zuversichtlich, dass wir nun auch die letzten Herausforderungen erfolgreich meistern.“

Als nächster Schritt steht die Vorlage des Plans bei Gericht bis voraussichtlich vor Weihnachten dieses Jahres an. Wird der Plan danach von den Gläubigern angenommen und vom Gericht bestätigt, kann die Aufhebung des Insolvenzverfahrens wie geplant im ersten Halbjahr 2014 erfolgen.

Unabhängig davon laufen die Geschäfte bei den operativen Tochtergesellschaften der IVG in vollem Umfang weiter und sind unberührt vom Verfahren der Muttergesellschaft.


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